TRIER. Am 7. April 2026 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Nachstellung in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, Sachbeschädigung und Beleidigung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 39-jährigen Angeklagten aus Schweich zur Last, von März 2024 bis April 2024 in insgesamt fünf Fällen seiner Exfreundin nachgestellt zu haben, um sich für die Beendigung der Beziehung zu rächen.
Einmal soll er ihr sie innerhalb einer Woche jeden Tag zwischen 80 und 300 Mal mit unterdrückter Rufnummer angerufen haben, nachdem die Geschädigte ihm gesagt habe, dass er sie in Ruhe lassen solle.
Zudem soll er ihr zweimal einen Euro überweisen haben und ihr über den Verwendungszweck Nachrichten zukommen gelassen haben.
Weiterhin soll er von einem Fake-Account auf dem sozialen Netzwerk Facebook auf der öffentlich zugänglichen Seite des Arbeitgebers der Geschädigten eine Fotomontage veröffentlicht haben, die den Kopf der Geschädigten zeigte, in dem eine Axt und ein Messer steckten.
Darüber hinaus soll er entgegen einer Unterlassungsanordnung durch das Amtsgericht Trier nach dem Gewaltschutzgesetz sich zur Wohnung der Geschädigten begeben und Briefkasten, Terassentür und Garagentor der Geschädigten mit Roter Farbe besprüht haben, wobei er das Wort „Hure“ verwendete.
Außerdem soll er zweimal über einen Lieferdienst Essen im Wert von gut 75 Euro und 46 Euro auf den Namen der Zeugin bestellt haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)












