Hass im Netz: Ermittlungen nach Ausschluss von AfD-Kandidat bei OB-Wahl

Der Ausschluss des AfD-Kandidaten von der Abstimmung sorgt für einen juristischen Nachhall. Einige Tatverdächtige sind laut Polizei identifiziert.

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Foto: Lukas Schulze/dpa

LUDWIGSHAFEN. Im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ermittelt die Kriminalpolizei in Dutzenden Fällen wegen mutmaßlicher Hassmails. Wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Anfrage mitteilte, gingen bis zum 30. September insgesamt 356 Hinweise auf E-Mails oder Internetbeiträge ein, die im Kontext der Abstimmung und der Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Joachim Paul stehen.

In 53 Fällen bestehe ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen, hieß es. Die Polizei hat in diesen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet – 49-mal wegen Beleidigung, viermal wegen Bedrohung. «Sämtliche Ermittlungsverfahren wurden beziehungsweise werden der Staatsanwaltschaft Frankenthal in Vorlage gebracht», sagte ein Polizeisprecher.

Welche Aufgabe die Staatsanwaltschaft hat

Fünf Tatverdächtige konnten bislang namentlich identifiziert werden. Weitere Ermittlungen laufen. Über etwaige Einstellungen von Verfahren entscheide die Staatsanwaltschaft, hieß es. Dazu wollte sich das Polizeipräsidium nicht äußern und verwies auf die Zuständigkeit der Anklagebehörde in Frankenthal.

Der Polizei zufolge bewegten sich alle bisherigen Fälle im Bereich der Delikte Beleidigung und Bedrohung. Hinweise auf andere Straftatbestände wie Volksverhetzung oder üble Nachrede ergaben sich demnach bislang nicht.

Eine Häufung der eingegangenen Hinweise habe es vor allem in den beiden Wochen nach dem umstrittenen Ausschluss des AfD-Kandidaten Paul gegeben, erklärte der Sprecher. Danach sei die Zahl der Meldungen zunächst zurückgegangen. Seit der ersten Wahlrunde am 21. September verzeichne die Polizei wieder einen leichten Anstieg.

Wer in der Stichwahl steht

In Ludwigshafen hatte die Nichtzulassung Pauls zur OB-Wahl für breite Diskussionen und teils heftige Reaktionen im Netz gesorgt. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz hatte den AfD-Politiker wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue nicht zugelassen. Gerichte bestätigten den Ausschluss. Paul weist die Vorwürfe zurück.

Über den neuen Oberbürgermeister entscheidet am 12. Oktober eine Stichwahl zwischen Klaus Blettner (CDU/FWG) und Jens Peter Gotter (SPD). Die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck war nicht mehr angetreten. Die scheidende Oberbürgermeisterin ist seit dem Ausschluss von Paul besonders das Ziel von Anfeindungen etwa in sozialen Medien. (Quelle: dpa)

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8 Kommentare

  1. 1) Es gibt ein egoistisches Abwehrkartell (CDU/CSU, SPD, Grüne, Die Linke) gegen die sehr erfolgreiche 12-jährige Partei AfD. Das Abwehrkartell verfügt über einen großen Tross, der es unterstützt. Auch der Tross hat egoistische Gründe, die AfD zu bekämpfen. So war z. B. der Präsident des Verfassungsschutzes Haldenwang CDU-Politiker. Er hatte ein persönliches Interesse, der AfD zu schaden. Haldenwang (CDU) hat als Chef des Verfassungsschutzes eingeräumt, dass die Behörde die AfD bekämpft: 20.06.23 ZDF-„Heute-Journal“: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
    2) Durch den Ausschluss des AfD-Kandidaten bei der Bürgermeisterwahl wurde auch wegen des Rückgriffs auf Verfassungsschutz-Behauptungen antidemokratisch gehandelt.
    +++Joachim Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg – AfD-Stammwähler +++

  2. Für Hass und Hetze im Internet existiert keine klar definierte juristische Kategorie. Der Begriff wird häufig ideologisch verwendet – insbesondere von linken Akteuren –, um Meinungen zu diskreditieren, die ihnen missfallen. Faktisch gilt: Entweder eine Äußerung erfüllt den Tatbestand einer Straftat, oder sie fällt unter die Meinungsfreiheit. Auch ein Anfangsverdacht stellt noch keine Verurteilung dar.

  3. …wenn Sie sich auch nicht regelmäßig
    melden, Herr Datko….,so zeichnen
    Sie doch unverblümt…,ein klares Bild,
    der gegenwärtigen politischen Situation.

  4. Einfach traurig diese verwirrten Aussagen zu dem doch eigentlich leicht verständlichen Artikel zu lesen. Ich hoffe dass es in Zeiten von Hetze/Diffamierung noch erlaubt ist einen anderen Standpunkt – nämlich den der glasklaren Vernunft – zu vertreten.

    Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen erfolgte nach Prüfung durch den Wahlausschuss und wurde von den zuständigen Gerichten bestätigt – mit der Begründung, es bestünden ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungstreue. Dies ist kein Akt politischer Willkür, sondern eine rechtsstaatliche Entscheidung im Rahmen des geltenden Kommunalwahlrechts. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Dass dieser rechtskräftige Ausschluss nun als „antidemokratisch“ diffamiert wird, wie in einigen Leserbriefen behauptet, entbehrt jeder Grundlage. Demokratie schliesst nicht aus, dass Kandidat***innen auf ihre Eignung geprüft werden – im Gegenteil: Gerade der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet dazu.

    Ebenso unangemessen ist die pauschale Unterstellung, der Begriff „Hass im Netz“ werde instrumentalisiert, um legitime Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Die Polizei ermittelt konkret wegen strafbarer Inhalte – Beleidigung und Bedrohung –, nicht wegen abweichender politischer Ansichten. Der Hinweis, ein Anfangsverdacht sei noch keine Verurteilung, ist richtig, entbindet aber niemanden von der Verantwortung für seine Äusserungen.

    Der Rechtsstaat duldet keine Relativierung verfassungsfeindlicher Haltungen – weder im Amt noch im Wahlkampf.

    Ich bezweifle dass diese von Logik und Vernunft durchdrungene Erklärung diese verwirrten Poster therapieren kann. Leider. Mein Rat: es ist völlig gleichgültig was und wie ihr den Sachverhalt beurteilt. Gebt Ruhe, befolgt die Marschrichtung von oben und hört endlich auf Eure noch verbliebene Lebensqualität mit Euren nutzlosen völlig ignorierten Aufregern zu schmälern. Alles wird gut 🙂

    • der Bericht ist, wie oben geschrieben, nicht vollständig und damit nicht korrekt, dadurch entwickelten Sie in Ihrer Stellungnahme zum Literaten Datko, eine Fehlinterpretation. Sorry
      Vielleicht recherchieren Sie den Vorgang besser selbst.

    • @bintolerant
      Es ist bemerkenswert, wie leichtfertig hier von „glasklarer Vernunft“ gesprochen wird – ohne zu klären, aus welcher politischen Perspektive diese angebliche Klarheit stammt. Denn Vernunft ist kein objektives Monopol, sondern stets gebunden an Werte, Überzeugungen und die Bereitschaft zur Differenzierung.

      Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul durch den Wahlausschuss mag formal erfolgt sein, doch die rechtliche Bewertung dieser Entscheidung ist keineswegs abgeschlossen. Wie bekannt wurde, wurde die Frage der Rechtmäßigkeit in ein Hauptsacheverfahren verwiesen – was bedeutet: Die Gerichte prüfen noch. Der Wahlausschuss ist kein Gericht und darf keines ersetzen. Wer hier von „rechtsstaatlicher Entscheidung“ spricht, ignoriert die fundamentale Gewaltenteilung, die den Rechtsstaat gerade ausmacht.

      Die Aussage „entbindet aber niemanden von der Verantwortung für seine Äußerungen“ ist juristisch korrekt – aber sie darf nicht zur moralischen Keule werden. Denn unterhalb der Schwelle strafbarer Inhalte – also jenseits von Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung – gilt die Meinungsfreiheit uneingeschränkt. Ob eine Meinung unbequem, provokant oder politisch unerwünscht ist, spielt dabei keine Rolle. Wer legitime Kritik mit „Hass im Netz“ gleichsetzt, betreibt eine gefährliche Verwischung von Kategorien und öffnet Tür und Tor für Gesinnungsjustiz.

      Die Aussage „Der Rechtsstaat duldet keine Relativierung verfassungsfeindlicher Haltungen – weder im Amt noch im Wahlkampf“ klingt wie ein Dogma. Doch der Rechtsstaat ist kein ideologisches Bollwerk, sondern ein System von Regeln, Verfahren und Institutionen. Die Exekutive – also Polizei und Verwaltung – ist Teil dieses Systems, aber nicht dessen höchste Instanz. Die letzte Entscheidung über Recht und Unrecht trifft die unabhängige Justiz – nicht politische Gremien oder moralisch aufgeladene Debatten.

      Dass Nutzer, die freundlich eine abweichende Meinung äußern, pauschal als „verwirrt“ oder „therapiebedürftig“ diffamiert werden, ist ein Armutszeugnis für jede Debattenkultur. Wer sich auf „glasklare Vernunft“ beruft, sollte auch die Klarheit besitzen, andere Meinungen zu respektieren – selbst wenn sie unbequem sind. Demokratie lebt vom Streit, nicht von der Abwertung Andersdenkender.

  5. @bintolerant…

    Ihre langatmigen Ergüsse können
    nicht darüber hinwegtäuschen, das
    Sie sich selbst in einem Stadium
    der Selbstaufgabe durch Realitätsferne
    befinden, die Sie nicht adelt…., sondern
    diskreditiert.

    Die politische Meinungsbildung findet
    hinter Ihrem Rücken auch dann statt,
    wenn Sie am lautesten schreien.

    Sich das einzugestehen…,ist sehr
    schmerzhaft…,deshalb haben Sie
    mein Mitgefühl…..

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