Rheinland-Pfalz: Ausgeschlossener AfD-Politiker bei OB-Wahl – so urteilt das Verfassungsgericht

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„AfD-Logo mit rotem Pfeil, Menschen im Vordergrund im Schatten, Quelle: dpa“
„AfD-Logo bei einer Veranstaltung. Quelle: dpa“

AfD-Politiker bleibt von Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen

Karlsruhe/Ludwigshafen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul darf endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss durch den städtischen Wahlausschuss als unzulässig abgewiesen. Der Beschluss vom Dienstag ist unanfechtbar.

Hintergrund ist die Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses, Paul wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Wahl zuzulassen. Sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatten bereits zuvor Anträge des Politikers abgelehnt. Mehr Politik-News aus Rheinland-Pfalz

Paul war daraufhin mit gleich zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss vorgegangen, um seine Teilnahme an der Wahl doch noch zu erreichen – ohne Erfolg.

Verfahren in Rheinland-Pfalz noch offen

Während die Karlsruher Entscheidung nun endgültig ist, steht ein weiteres Verfahren noch aus: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz prüft ebenfalls eine Beschwerde Pauls. Wann dort ein Urteil fallen wird, ist aktuell noch offen.

Die OB-Wahl in Ludwigshafen bleibt damit ein politisch aufgeladenes Thema, denn der Fall wirft erneut die Frage nach den Grenzen der Verfassungstreue von Kandidaten und Parteien auf.

2 Kommentare

  1. Es geschehen merkwürdige Dinge im Land, und ich habe die Befürchtung, ich wache schon bald morgens in der neuen Deutschen Demokratischen Republik auf. 🤔
    …oder wird es gar eine Europäische Demokratische Republik sein?

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