BAD DÜRKHEIM/FRANKENTHAL. Das Verfahren gegen einen 56-jährigen Krankenpfleger, der im Januar 2023 einer Patientin der Gerontopsychiatrie der Klinik Sonnenwende in Bad Dürkheim Toilettenpapier in den Mund gesteckt hatte, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Frankenthal eingestellt worden.
Die Einstellung erfolgte gegen die Zahlung von 6000 Euro an die Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz, wobei der Angeklagte seine Schuld eingestand.
Berufungsverfahren führte zur Einigung
Das Urteil resultierte aus einem Rechtsgespräch zwischen dem Verteidiger des Angeklagten, diesem selbst und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Dürkheim den Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, gegen welches sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt hatten.
Gericht sieht fahrlässiges Handeln, aber keine Schädigungsabsicht
Im Rahmen des Berufungsverfahrens vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal wurden Zeugen und Sachverständige aus den Bereichen Pflege und Rechtsmedizin gehört. Der Vorsitzende Richter Jan Hildebrandt stellte fest, dass es als erwiesen anzusehen sei, dass der Angeklagte die bettlägerige Patientin nicht bewusst verletzen oder deren Leben gefährden wollte. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass der Pfleger der besonderen Verantwortung seiner Position nicht gerecht geworden sei, was letztendlich zur Einstellung des Verfahrens gegen die Geldzahlung führte.

















