++ Aktuell: Hochwasser an Mosel und Lieser – Pegel Trier knackt 7-Meter-Marke! ++

0
Foto: Steil-TV

Seit Mittwochmorgen haben andauernde Niederschläge das luxemburgische Sauereinzugsgebiet, den Nordwesten von Rheinland-Pfalz sowie den westlichen Hunsrück getroffen. Mit Regenmengen von 40 bis 70 Millimetern in diesen Gebieten sind die Pegelstände an den Flüssen Mosel, Sauer und Nahe stark angestiegen.

Besonders betroffen ist die Mosel, die in den Morgenstunden des Donnerstags an mehreren Punkten ihre Meldehöhen überschritten hat. In Trier überschritt die Mosel gegen 10.15 Uhr mit 7,01 Metern knapp die 7-Meter-Marke. Dies wird voraussichtlich der Höchststand sein, wobei die Wasserstände im Laufe des Tages stabil bleiben oder leicht sinken sollen. Eine direkte Hochwassergefahr für bebaute Gebiete besteht aktuell nicht, dennoch werden flussnahe Gebiete von Überflutungen betroffen sein.

Hochwasserpegel an der Mosel in Trier; Quelle: hochwasserzentrale

Auch an der Lieser, besonders am Pegel Plein, steigt der Wasserstand. Gegen 10 Uhr wurde dort ein Stand von knapp 2 Metern gemessen. Prognosen zufolge könnte dies der Höchstwert sein. Während derzeit keine direkte Gefahr für Gebäude besteht, können flussnahe Grundstücke überflutet werden. Zudem ist durch drückendes Grundwasser in einigen gefährdeten Gebäuden mit nassen Kellern zu rechnen.

Foto: Steil-TV

Der städtische Bauhof in Trier hat in der Feldstraße bereits vorsorglich einen Teil des mobilen Hochwasserschutzes aufgebaut. Die Behörden warnen zudem eindringlich vor der Nutzung von überfluteten Rad- und Fußwegen entlang der Flüsse. Die Strömung und das mitgeführte Treibgut können gefährlich und unberechenbar sein.

Aktuell wird die Lage weiterhin genau beobachtet, und es wird erwartet, dass sich die Situation im Laufe des Tages stabilisieren könnte.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.