TRIER. Am 17.10.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 43-jährigen, einmal nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, zwischen Mai 2022 und Mai 2023 in insgesamt acht Fällen drei Personen betrogen zu haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 41.940 Euro entstanden sein soll.
Fälle 1 und 2: Der Angeklagte soll einem Geschädigten vorgetäuscht haben, ein neues Produkt zu entwickeln. Der Geschädigte soll im Hinblick auf eine ihm angebotene Geschäftsbeteiligung dem Angeklagten im Laufe des Jahres 2022 insgesamt 20.000 Euro und zwischen März und April 2023 weitere 5.000 Euro übergeben haben. Sodann soll der Angeklagte den Kontakt zu dem Geschädigten abgebrochen haben.
Fälle 3-7: In weiteren fünf Fällen soll der Angeklagte einem ehemaligen Arbeitskollegen, der ein Gewerbe zum Vertrieb von Farben in den Niederlanden betreiben soll, wahrheitswidrig vorgetäuscht haben, Farben an potentielle Kunden zu vermitteln. Zur Anbahnung dieser vermeintlichen Geschäfte soll der Geschädigte insgesamt 4.190 Euro an den Angeklagten überwiesen haben (900 Euro, 2.400 Euro, 640 Euro, 50 euro und 200 Euro).
Fall 8: Außerdem soll der Angeklagte einen Zeugen darüber getäuscht haben, dass er ein neuartiges Verschlusssystem entwickele, das er patentieren lassen wolle. Um sich eine Gewinnbeteiligung an dem Produkt zu sichern soll der Geschädigte an den Angeklagten von August 2022 bis Mai 2023 insgesamt 12.750 Euro an den Angeklagten überwiesen haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)














