TRIER. Das Urteil gegen den Trierer Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Mitarbeiterin des Bistums ist rechtskräftig. Das teilte das Arbeitsgericht Trier am Freitag mit. Der Bischof war vor zwei Monaten zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an die wegen Missbrauchs traumatisierte Mitarbeiterin verurteilt worden.
Ackermann hatte demnach den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit 35 bis 40 Bistumsmitarbeitenden genannt. Damit habe Ackermann «eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange» der Frau bewirkt und deren Persönlichkeitsrechte verletzt, hatte es im Richterspruch geheißen.
Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch den Bischof retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert.
Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte ihrem Pfarrer jahrelang sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Als sie schwanger wurde, wurde sie von Geistlichen zur Abtreibung gedrängt. Der Fall sei als Missbrauchsgeschehen Ende der 1980er anerkannt, hatte die Richterin gesagt. Das Bistum Trier hatte bereits direkt nach der Entscheidung mitgeteilt, der Bischof und das Bistum akzeptierten das Urteil.















