TRIER. Ab dem 11. September muss sich ein Angeklagter wegen Unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor dem Trierer Landgericht verantworten. Dabei soll dieser, unter anderem gemeinsam mit zwei weiteren Personen, eine Indoor-Cannabis-Plantage im Eifelkreis Bitburg-Prüm bewirtschaftet haben.
Gemeinsam mit zwei gesondert Verfolgten sowie eines bisher nicht Identifizierten soll der Angeklagte eine professionell angelegte und aus 500 bis 700 Pflanzen bestehende Indoor-Cannabis-Plantage in einem Haus im Eifelkreis Bitburg-Prüm bewirtschaftet haben. Für die Aufzucht vor Ort sollten absprachegemäß insbesondere asiatische Staatsangehörige unter Ausbeutung ihrer Arbeitskraft „benutzt“ werden.
Laut Anklage, habe sich der Mann mindestens alle zwei Wochen in das Haus begeben, um dort die Technik der installierten Anlage zu überprüfen und einen nach Deutschland eingeschleusten Zeugen vietnamesischer Staatsangehörigkeit (der Zeuge N) über die richtige Pflege der Pflanzen zu instruieren. Nach Aberntung der Plantage im Oktober 2020 seien insgesamt drei Säcke mit geschnittenen, getrockneten und verpackten Cannabisblüten an einen unbekannten männlichen Abholer mit einem weißen hochwertigen Pkw übergeben worden.
Überfall auf Cannabis-Plantage
Unmittelbar im Anschluss soll begonnen worden sein, weitere ca. 600 Pflanzen zu züchten, woraufhin am Abend des 10.12.2020 ca. 7 bisher unbekannte männliche Personen und eine weibliche Person mit einem Brecheisen die Terrassentür aufgebrochen haben und den Zeugen N überfallen haben sollen. Nach Aberntung eines Großteils der Plantage sollen sie geflüchtet sein.
Im Gebäude sollen sich danach noch 237 Cannabispflanzen kleinerer Wachstumsstadien befunden haben. Darüber hinaus seien im Objekt diverse zur Aufzucht der Pflanzen erforderliche Gegenstände, z.B. Erde, Dünger und Töpfe aufgefunden und sichergestellt worden.
Der Angeklagte soll durch die Ernte des ersten Pflanzzyklus eine geschätzte Gesamtmenge von 7.500 Gramm Cannabis (mindestens 500 Pflanzen mit jeweils 15 Gramm Ertrag) erlangt haben. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Verkaufspreis in Höhe von 5,- € habe der Angeklagter hierdurch einen Betrag in Höhe von mindestens 37.500,00 € erlangt.
Der Angeklagte ist bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.