Am Bahnhof mit Fahrradschloss auf Opfer eingeprügelt: Strafprozess in Trier

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Foto: pixabay/Symbolbild

TRIER. Am 13.4. beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richterin Petra Schmitz ein Strafprozess wegen schweren Raubes.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten algerischer Staatsangehörigkeit folgenden Sachverhalt zur Last:

Am 23.10.2022 sollen sich die beiden Männer gegen 18:00 Uhr im Palastgarten in Trier aufgehalten haben. Dort sollen sie auf eine Gruppe von Personen getroffen sein und diese zu einer verbalen Streitigkeit provoziert haben. Währenddessen habe einer der Angeklagten mit einem mitgeführten Fahrradschloss plötzlich ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund in Verletzungsabsicht mehrmals in Richtung der Personengruppe geschlagen haben, wobei er letztlich eine Person an der linken Hand und eine andere Person an der rechten Hand getroffen haben soll.

Ferner sollen die beiden am 25.10.2022 gegen 20.00 Uhr in Trier auf eine ihnen unbekannte Person getroffen sein und sollen diesen nach dem Weg gefragt haben. Die Person habe daraufhin eine Mitfahrgelegenheit für die Angeklagten angeboten. Bereits nach kurzer Zeit sollen die beiden Männer im Fahrzeug Cannabis geraucht haben, was dem Fahrer missfallen habe. Der Aufforderung, das Rauchen zu unterlassen, sollen sie nicht nachgekommen sein. Daher habe der Fahrer angehalten und die Angeklagten aufgefordert, auszusteigen. Nachdem es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beleidigungen gekommen sei, sollen alle drei Personen aus dem Fahrzeug gestiegen sein und die beiden Männer sollen spontan auf den Fahrer eingeschlagen haben. Hierdurch habe der Fahrer Verletzungen davongetragen. Anschließend sollen die beiden Angeklagten die Flucht ergriffen haben.

Am selben Tag sollen sie anschließend auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier auf zwei Personen getroffen sein, die eine Tüte mit Kleidungsstücken und einen Rucksack mit Lebensmitteln mit sich geführt haben sollen. Beide Männer hätten die Personen zunächst in ein Gespräch verwickelt und sodann mit körperlichen Auseinandersetzungen begonnen. Der erste Angeklagte soll mehrere Male mittels eines mitgeführten Fahrradschlosses auf die Personen eingeschlagen haben und anschließend mit dem beschuhten Fuß auf eine der am Boden liegenden Personen eingetreten haben. Der andere Angeklagte soll unterstützend eine Bierflasche hochgehalten haben. Die Männer sollen es – entsprechend ihrem spontan gefassten Tatentschluss – geschafft haben, sich durch die Gewaltanwendung in den Besitz der durch die Personen mitgeführten Gegenstände zu bringen.

Die beiden Angeklagten sind strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht in Erscheinung getreten. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)

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