Amtsgericht Trier entscheidet: Bußgeldbescheide wegen «Handy-Blitzers» bleiben gültig

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Eine Monocam zur Aufzeichnung von Handysündern steht auf einer Brücke über der A602 bei Kenn. Foto: Harald Tittel / dpa / Archivbild

TRIER. Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines neuartigen «Handy-Blitzers» in Deutschland bleiben zumindest vorerst gültig.

Das Amtsgericht Trier wies am Donnerstag Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Der Amtsrichter David Geisen-Krischel entschied, es gebe zumindest derzeit noch keine juristische Rechtsnorm für den Einsatz dieses Systems, um Verkehrssünder aufzuspüren. Allerdings bedeute dies nicht, dass es wegen des Beweis-Erhebungsverbots auch ein Verbot gebe, die Informationen aus dem Blitzer zu verwerten.

Ein Anwalt hatte in zwei Fällen vor allem argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage für den erstmals und versuchsweise im Juni 2022 bei Trier eingesetzten «Handy-Blitzer». Er kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.

Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannte. Dies sei eine anlasslose Erhebung von Daten ohne Rechtsgrundlage, argumentierte der Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene vertrat.

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland den «Handy-Blitzer» jeweils drei Monate lang zunächst in Trier und dann in Mainz getestet. Für eine dauerhafte Nutzung sei zweifellos eine «spezifische Rechtsgrundlage» nötig, erklärte das Innenministerium vor dem Urteil. Für den Pilotversuch könne man jedoch auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes zur Gefahrenabwehr zurückgreifen.

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5 Kommentare

  1. Die Vorschrift ist noch nicht streng genug. Beide Hände gehören ans Lenkrad. Wer mit einer Hand am Schlitz geblitzt wird, muss zahlen. Es sollte auch eine Meldestelle eingerichtet werden, wo man Einhandfahrer melden kann. Fahrer von Verbrennungsmotoren sollten dabei strenger bestraft werden als Öko-Fahrer mit Maske. Wer sich an Tempo 100 hält bleibt straffrei. Besser noch ist Fahrradfahren und vorher vegan speisen. Und aus der Kirche austreten bevor man einen bombigen Urlaub am schwarzen Meer macht.

  2. 1000 euro Strafe fürs Handybenutzen am Steuer! Es wird ja nicht am Steuer telefoniert (erinnert sich jemand? Dafür wurden Mobiltelefone einst entwickelt!), nein, es wird per Whatsdreck 90% überflüssiger Unsinn kommuniziert. Das *lenkt* deutlich mehr ab als Telefonieren, und manchmal *lenkt* es den Fahrer gar von der Straße. Irgendwie gabs früher nicht so viele Unfälle mit „aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen“…
    Abgesehen davon, auf die Video-Handy-Kontrolle bei Kenn wurde auf der Autobahn mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern hingewiesen, und zwar die ganze Zeit über. Wer natürlich auch da schon mit einer wichtigen App beschäftigt war, hat die Schilder auch nicht gesehen. Da gehört die Strafe gleich verdoppelt!

    Ich gehe aber davon aus, das die nächsthöhere Instanz entscheiden wird, dass die Bussgeldbescheide wegen irgendeinem Pupes doch ausgesetzt werden, obwohl dies dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Den Verstand tragen viele heute eh in der (Hosen-)tasche mit sich rum, aber wehe, der Lithium-Akku (wie grün ist das denn!?) geht unterwegs mal leer. Panik!

    • Entgegen Ihrer Behauptung zeigt die Unfallstatistik (also das Verkehrsklima), dass die Anzahl der Verkehrsunfälle, Unfallverletzten und Unfalltoten in Deutschland Jahr für Jahr fallen und nicht steigen.

  3. Herr Verheul ist ein gutes Beispiel dafür, warum Anwälte in DE grundsätzlich einen schlechten Ruf haben. Statt um die Bestrafung bei Rechtsverstößen – denn das ist die Nutzung des Handys während der Fahrt ist verboten – geht es ihm hier nur um die eigene Selbstdarstellung. Widerlich.

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