Heimtückischer Mord? 25-Jähriger Raser weist Vorwürfe nach Fußgängertod zurück

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Polizeiabsperrung mit Blaulicht
Foto: Patrick Seeger/dpa/Archiv

WORMS/MAINZ. Zum Auftakt des Prozesses um einen tödlichen Autounfall in Worms hat der angeklagte Fahrer den Mordvorwurf zurückgewiesen.

Vor dem Mainzer Landgericht gab der 25-Jährige am Donnerstag über seine Verteidiger zu, am Steuer des Autos gesessen zu haben, das den 52-jährigen Fußgänger erfasste und tödlich verletzte. Er habe diesen aber nicht vorsätzlich töten wollen.

Staatsanwaltschaft wirft Angeklagtem heimtückischen Mord vor

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen sowie versuchten Mord, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht vor.

Laut Ermittlern überquerte das Opfer im Juli 2022 am späten Abend bei Rot eine Straße. Der angetrunkene Mann, der mit einem Bekannten unterwegs war, wurde vom Auto erfasst und knapp 63 Meter weit geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle.

Der damals 24 Jahre alte Fahrer fuhr weiter, konnte zwei Tage später aber auf seiner Flucht in Bulgarien gefasst werden. Laut Anklage soll er mit Tempo 123 auf die spätere Unfallstelle zugerast sein und erst 0,5 Sekunden vor dem Aufprall den Fuß vom Gas genommen und versucht haben auszuweichen. Mit Tempo 97 soll er den Mann frontal erfasst haben.

In seinem von den Verteidigern verlesenen Statement erklärte der Angeklagte, die Straße sei ihm bestens bekannt gewesen und weithin einsehbar. Er sei mit dem Wagen deutlich zu schnell gefahren, dies habe dazu beigetragen, dass er den Mann nicht gesehen habe. «Ich habe darauf vertraut, dass so etwas an einer für mich grünen Ampel nicht eintritt», ließ er erklären. Den Tod des 52-Jährigen bedaure er, und auch, dass er selbst sich seiner Verantwortung entzogen habe.

Ehe das Gericht in die Beweisaufnahme einstieg, stellten die Anwälte einen Antrag, ein weiteres Gutachten einzuholen. Bisher liege nur ein Gutachten vor, das sich damit beschäftige, ob der Angeklagte den Unfall hätte vermeiden können. Die Verteidiger wollen ein Gutachten, in dem es darum geht, ob der Fußgänger den Zusammenstoß hätte vermeiden können. Dazu führte die Verteidigung unter anderem aus, das Auto habe einen Sechszylinder-Turbo Motor gehabt, der deutlich zu hören gewesen sein dürfte. Die Kammer will zu einem späteren Zeitpunkt über den Antrag entscheiden.

Das Gericht hat fünf weitere Tage terminiert, fortgesetzt wird der Prozess am 8. März.

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