Trier: Raserunfall mit lebensgefährlich verletztem Fußgänger: So urteilt das Gericht!

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Der 22 Jahre alte Angeklagte (l), der das Tatauto gefahren haben soll, sitzt neben seinem Anwalt Otmar Schaffarczyk. Foto: Birgit Reichert/dpa

TRIER. Nach einem Raserunfall mit einem lebensgefährlich verletzten Fußgänger in Trier muss der Fahrer des Tat-Autos drei Jahre und zehn Monate in Haft.

Das hat das Landgericht Trier am Dienstag entschieden. Der 22-Jährige habe sich am 31. Juli 2021 unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und der Unfallflucht schuldig gemacht, teilte das Gericht mit. Ihm werden Auto und Führerschein entzogen. Die ursprünglich angeklagten Vorwürfe des versuchten Totschlags und illegalen Kraftfahrzeugrennens wurden fallengelassen.

Der Mann war in der Trierer Innenstadt viel zu schnell unterwegs gewesen, als er als den Fußgänger, der die Straße querte, erfasste. Das Opfer war auf die Motorhaube des Angeklagten geprallt und mitgeschleift worden. Laut Anklage erlitt der damals 21-Jährige «schwerste, lebensgefährliche Verletzungen am ganzen Körper».

Nach dem Unfall war der 22-Jährige weitergefahren, ohne sich um den verletzten jungen Mann zu kümmern. Der Täter war per Haftbefehl gesucht worden und erst Wochen später in Berlin festgenommen worden. Der Angeklagte hatte das Geschehene zum Prozessauftakt bereut und sich beim Opfer entschuldigt.

Ein Nebenangeklagter hatte dem Angeklagten nach dem Unfall geholfen, das Tat-Auto zu verstecken. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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