NEUNKIRCHEN. Wie die Polizeiinspektion Neunkirchen mitteilt, kam es am gestrigen Donnerstag, 5.5.2022, gegen 17.00 Uhr, in der Kuchenbergstraße in Neunkirchen zu einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Bei dem Versuch ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug zu kontrollieren, ergriff der amtsbekannte Fahrzeugführer nach Sichtung des Funkstreifenwagens die Flucht.
Die Verfolgungsfahrt führte von der Kuchenbergstraße Richtung Wibiloplatz, Martin-Luther-Straße, weiter Richtung Römerstraße. Hierbei wurden Geschwindigkeiten weit über 100 km/h erreicht. Im Einmündungsbereich Römerstraße/Bruchwiesstraße überholte das flüchtende Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer linksseitig über die Gegenfahrspur, als das Fahrzeug gerade im Begriff war nach links abzubiegen. Nur aufgrund der guten und schnellen Reaktion des anderen Verkehrsteilnehmers, der eine Vollbremsung einleitete, wurde eine Kollision und somit ein schwerer Unfall verhindert.
Der flüchtende Fahrzeugführer bewegte sein Fahrzeug im Anschluss weiter von der Römerstraße über einen Feldweg zur B41. Die Geschwindigkeit überstieg hierbei die Marke von 140km/h.
Aufgrund der zunehmenden Gefahr eines schweren Unfallgeschehens wurde die Verfolgungsfahrt seitens der Polizei abgebrochen. Trotz umfangreicher Fahdungsmaßnahmen konnten bislang weder Fahrer noch PKW festgestellt werden.
Bei dem o.g. Fahrzeug, welches von der Römerstraße in die Bruchwiesstraße einbiegen wollte, handelte es sich um einen weinroten PKW (Kombi oder Limousine).
Der Fahrzeugführer, der eine Vollbremsung einleiten musste, sowie weitere Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion in Neunkirchen in Verbindung zu setzen (Telefon: 06821/2030, E-Mail: [email protected]).
Frage mich, wo das Problem liegt wenn es ein „Amtsbekannter“ Fahrzeugführer ist.