Wo Notbremse in der Region greift: Keine „OP-Masken“ in Bus und Bahn erlaubt

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Foto: dpa

Mit Einführung der Corona-Notbremse gelten ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 oder darüber neue Regeln, was die Maskenpflicht in Bus und Bahn betrifft.

Wie bisher obliegt die Kontrolle der Maskenpflicht den zuständigen Ordnungsämtern oder der Polizei. Die untenstehenden Angaben der VRT, treten ab dem 24. April in Kraft. Sobald die Notbremse gezogen ist, ist auch für den Schülerverkehr eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) vorgeschrieben.

FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard)

Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Vulkaneifel
Landkreis Bernkastel-Wittlich

Medizinische Maske, FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard)

Stadt Trier
Eifelkreis Bitburg-Prüm

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