Förderung für Behandlung kinderloser Paare in Rheinland-Pfalz: Auch ohne Trauschein

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MAINZ. Paare mit Kinderwunsch, die ungewollt ohne Nachwuchs sind, können vom 1. März an mit einem neuen Förderprogramm des Landes finanzielle Hilfen für entsprechende medizinische Behandlungen erhalten.

Der Bund und das Land werden einen Teil der Kosten für die Kinderwunschbehandlungen übernehmen, wie die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Freitag mitteilte. Bereits jetzt werden den Angaben zufolge bei bestimmten Ehepaaren rund 50 Prozent der Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen. Der verbleibende Eigenanteil stelle aber oft eine erhebliche Belastung für die Paare dar.

Als erstes Bundesland werde Rheinland-Pfalz auch den Kinderwunsch von gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, fördern, erklärte die Ministerin. Die Förderung beantragen können sowohl heterosexuelle Paare als auch homosexuelle weibliche Paare – egal ob verheiratet oder nicht. Gefördert werden die ersten vier medizinischen Behandlungen. Die Antragstellerinnen und Antragssteller müssen in Rheinland-Pfalz leben und die Behandlung muss ebenfalls in dem Bundesland vorgenommen werden.

Die Frau, die sich der medizinischen Behandlung unterzieht, darf dabei nicht älter als 40 Jahre, der Partner nicht älter als 50 Jahre sein. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom jeweiligen Behandlungszyklus und der Art des Eingriffs ab.

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