Bewohnerparken in Trier: Nach „Knöllchen-Ärger“ stellt Stadt klar – Unterschiede von Straße zu Straße

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TRIER. Im August 2020 wurden die 20 Bewohnerparkzonen in der Trierer Innenstadt zu drei großen Zonen zusammengelegt: Nord, Mitte und Süd. Aufgrund häufiger Anfragen zu diesem Thema weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis nicht auf allen öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zonen erlaubt ist.

Für die einzelnen Straßen gelten vielmehr unterschiedliche Regelungen. Die Beschilderung vor Ort ist jeweils zu beachten. Nur dort, wo explizit ein Zusatzzeichen die Bewohner von der Parkgebühr befreit, dürfen diese auch mit Bewohnerparkausweis parken.

Lokalo.de weiß, dass sich gerade in letzter Zeit viele Parker mit Bewohnerausweis über „Knöllchen“ durch das Ordnungsamt wunderten, beispielsweise in der Trierer Brückenstraße. Für Unmut sorgte dabei vor allem die Rechtfertigung des Ordnungsamts, beziehungsweise die aus der Sicht vieler „Anwohner-Parker“ im Vorfeld unzureichende Kommunikation bezüglich des Parkens und der „aktuellen Information“. Gut, dass die Stadt diesbezüglich nun reagiert hat und entsprechende „Information“ noch einmal klarstellt.

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