Brand- und Katastrophenschutz: Gesetz soll ehrenamtliche Feuerwehrleute entlasten

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Symbolbild // dpa

MAINZ. Mit einer Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes will die rheinland-pfälzische Landesregierung die Rechte von ehrenamtlichen Helfern stärken.

Ehrenamt und berufliche Anforderung müssten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Donnerstag bei der Beratung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfs. Die Belastung von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und deren Arbeitgebern müsse verringert werden.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Tätigkeitsbereich der Feuerwehren auf Kernaufgaben zu begrenzen. So sollen die ehrenamtlichen Helfer nicht mehr wegen «feuerwehrfremder Aufgaben» wie der Fahrbahnreinigung von Ölspuren den Arbeitsplatz verlassen müssen.

Übungen und andere Veranstaltungen sollen grundsätzlich nur noch außerhalb der Arbeitszeit der Feuerwehrangehörigen stattfinden. Die Altersgrenze für Ehrenamtliche bei der Freiwilligen Feuerwehr kann von 63 auf 67 Jahre angehoben werden, wenn in den jeweiligen Kommunen Bedarf besteht. Bei den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind rund 51 000 Ehrenamtliche tätig.

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