BIRKENFELD/STIPSHAUSEN. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 21 Jahre alten und einen jetzt 25 Jahre alten Angeklagten, beide nicht vorbestraft und aus Mörschied, wegen vorsätzlichen Rauchens im Wald (Ordnungswidrigkeit) zu einer Geldbuße von jeweils 100,00 € verurteilt.
Mitte Oktober 2018 sollen die beiden Angeklagten abends auf den Aussichtsturm auf dem Idar-Kopf, welcher aus Holz errichtet ist, geklettert sein. Dort sollen die Angeklagten Shisha geraucht haben. Der Aussichtsturm soll sich, nach dem Weggang der Angeklagten, entzündet und in Flammen gestanden haben. Es soll ein Sachschaden von 100.000,00 € entstanden sein.
Die Angeklagten haben sich hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit geständig eingelassen.
Echt lustig.
100,00 € Geldbuße bei 100.000 € Schaden,
muss man das jetzt verstehen?
Willkommen im Rechtsstaat mein Guter?
Davon separat gibt es zivilrechtliche Konsequenzen. Wenn Sie keine Haftpflicht haben kann die Privatinsolvenz drohen.
Ja. Das ist das Regelbußgeld für Rauchen im Wald. Und ziemlich geschickt. Die beiden werden wohl eingewilligt haben, in der Freude nur 100€ zu bezahlen und haben evt.übersehen das der Turmbesitzer es jetzt zivilrechtlich sehr einfach hat seinen Schaden einzuklagen.