Trinkwasserversorgung aus der Riveristalsperre und den Quellen Osburg gesichert

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Bild: SGD Nord

REGION. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Wasserbehörde ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt. Die neue Rechtsverordnung tritt zum 23.06.2020 in Kraft und gilt unbefristet. Ziel ist der Schutz des Trinkwassers, welches aus der Riveristalsperre und den Quellen 1, 2, 3, 4 und 5 in Osburg (Landkreis Trier- Saarburg) gewonnen wird. Die Neufestsetzung war notwendig, weil die frühere Rechtsverordnung aus dem Jahr 1978 befristet und außer Kraft getreten war.

„Als wichtigstes Trinkwasserreservoir versorgt die Riveristalsperre mit einem Gesamtinhalt von rund 4,5 Millionen Kubikmetern Rohwasser die Bevölkerung der Stadt Trier und der Verbandsgemeinde Ruwer. Trinkwasser als kostbares Lebensmittel vor Verunreinigungen zu schützen, ist Aufgabe der SGD Nord. Ich freue mich, dass es allen Beteiligten gelungen ist, Lösungen zu finden, um die Trinkwasserversorgung mit den Land- und forstwirtschaftlichen Interessen bestmöglich in Einklang zu bringen“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von rund 2.350 Hektar und liefert Trinkwasser für etwa 160.000 Einwohner im Einzugsbereich der Gemarkungen Riveris, Osburg, Farschweiler, Holzerath, Bonerath, Morscheid und Beuren. Hauptzuflüsse der Talsperre sind der Thielenbach und der Riverisbach mit ihren Quellbächen Misselbach, Eschbach, Kellerbach und Altweiherbach. Neben der Riveristalsperre wurden auch die ebenfalls im Einzugsgebiet der Talsperre gelegenen Schutzbereiche der Quellfassungen in Osburg in das Wasserschutzgebiet mit einbezogen.

Der Erlass der neuen Rechtsverordnung erfolgte auf Grundlage der geltenden technischen Richtlinien für Wasserschutzgebiete und berücksichtigt die gegebenen hydrogeologischen und sonstigen örtlichen Verhältnisse. Die vom Wasserschutzgebiet erfasste Fläche ist zu großen Teilen bewaldet und wird vornehmlich forst- und landwirtschaftlich genutzt.

Zum Hintergrund:

Der Entwurf der Rechtsverordnung lag bereits im April 2015 bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Ruwer und Hermeskeil zur Einsichtnahme aus. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden wurden am 22. und 23.09.2015 in Osburg erörtert. Der Erörterungstermin bot Gelegenheit, einzelne Einwendungen zu konkretisieren und zu diskutieren. Schwerpunkte lagen dabei auf den Auswirkungen des Wasserschutzgebietes auf die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen im Einzugsgebiet. Die auf den Erörterungstermin folgende Zeit wurde sowohl von der SGD Nord als auch seitens der Begünstigten (SWT Stadtwerke Trier AöR und Zweckverband Wasserwerk Ruwer) dazu genutzt, in zahlreichen Gesprächen mit den Betroffenen sowie mit Fachbehörden und der Landwirtschaftskammer nach Lösungen zum Ausgleich der verschiedenen Interessen zu suchen. Mit positivem Ergebnis: So wurden beispielsweise drei Sonderzonen südlich von Osburg und oberhalb des Wirtschaftsweges am Rande des Wasserschutzgebietes in den Ortslagen Holzerath und Bonerath ausgewiesen, in denen künftig nach Genehmigung durch die Wasserbehörde eine Düngung mit Mineraldünger und Beweidung zulässig ist. Zudem wurde eine Regelung für die Anwendung von zuvor hygienisiertem Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in die Verordnung aufgenommen. Die Begünstigten des Wasserschutzgebietes trugen in den vergangenen Jahren durch Ankauf oder Tausch von Flächen dazu bei, den Schutz des Trinkwasservorkommens mit den Interessen der betroffenen Landwirte in Einklang zu bringen.

Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des jetzt unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers als wichtigstem Lebensmittel auf Dauer wirksam vorgebeugt werden

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