Proteste gegen Corona-Beschränkungen in Rheinland-Pfalz

0
Foto: dpa

TRIER/KOBLENZ/KAISERSLAUTERN/MAINZ. Trotz weiterer Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen hat es in rheinland-pfälzischen Städten am Samstag Demonstrationen gegen die Vorgaben von Bund und Ländern gegeben. Nach Polizeiangeben nahmen daran mehrere hundert Menschen teil, die Protestaktionen in Mainz, Koblenz, Trier und Kaiserslautern seien aber zunächst friedlich geblieben. Neben diesen Demonstrationen gab es in den Städten auch Versammlungen, bei denen es beispielsweise um das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren sowie um gesellschaftliche Probleme wie häusliche Gewalt ging.

In der Innenstadt von Mainz haben zwischen 130 und 150 Menschen friedlich gegen die Anti-Corona-Vorgaben protestiert, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. In Koblenz gab es zwei Demonstrationen, mit denen Menschen zunächst friedlich gegen die Einschränkungen protestierten. Die Anzahl der Teilnehmer war erst unklar, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

Die Polizei in Trier hatte am Samstag vor allem die Grenze nach Luxemburg im Blick. Hier hatten sich mehrere Gruppen mit insgesamt etwa 150 Menschen auf beiden Seiten des Grenzverlaufs versammelt. Wie ein Behördensprecher sagte, blieben die Versammlungen zunächst friedlich. Die Polizei in Kaiserslautern teilte mit, in der Stadt hätten etwa 50 Personen friedlich gegen Beschränkungen protestiert.

Insgesamt, so hieß es aus den rheinland-pfälzischen Präsidien, hätten sich die Demonstranten so gut wie möglich an geltende Vorgaben, wie etwa die Abstandsregeln, gehalten. Zuvor hatte die Landesregierung an die Menschen in Rheinland-Pfalz appelliert, die Corona-Beschränkungen einzuhalten.

Vorheriger ArtikelEinreise mit Haftbefehl: Bundespolizei nimmt 29-Jährigen in Wellen fest
Nächster Artikel25 Vereine hinter Antrag beim DFB auf zweigleisige 3. Liga

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.