Sperrungen wegen Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Saarland

0

TRIER/SAARBRÜCKEN. Ergiebiger Regen hat in Teilen von Rheinland-Pfalz und im Saarland für Hochwasser gesorgt. Während sich die Lage an der Mosel wieder entspannen soll, bleibt eine überflutete Landstraße bei Saarbrücken vorerst gesperrt.

Am Pegel Trier falle der Wasserstand im Laufe des Dienstags unter die Sechs-Meter-Marke, teilte das Landesamt für Umwelt mit. Am Wochenende war die Marke deutlich überschritten worden. Auch andernorts entlang der Mosel soll sich die Lage entspannen. Zuvor seien entlang der Mittelmosel wegen des Hochwassers am Wochenende vereinzelt Parkplätze vorsorglich gesperrt worden, erklärte das Landesamt.

Pech hatte ein Autofahrer in Enkirch (Kreis Bernkastel-Wittlich): Der 23-Jährige folgte den Anweisungen seines Navigationsgeräts und blieb schließlich in einer überfluteten Unterführung stecken. Die Feuerwehr befreite den Mann aus seiner misslichen Lage. Ansonsten habe es keine größeren Einsätze gegeben, sagte ein Polizeisprecher in Trier. Einschränkungen für den Verkehr zu Wasser gab es nach Angaben des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes bei Trier nicht.

Im Saarland dagegen müssen Fahrer nahe Saarbrücken vorerst mit Umleitungen kalkulieren. Dort war der Fischbach über die Ufer getreten und hatte die angrenzende L127 geflutet. Das teilte der Landesbetrieb für Straßenbau mit. Die Strecke sei auf einer Länge von etwa 3,5 Kilometern zwischen Saarbrücken-Rußhütte und dem Netzbachtal gesperrt. Wann sie wieder frei gegeben werden könne, sei noch nicht absehbar, hieß es am Montag. Eine Umleitung sei eingerichtet.

Vorheriger ArtikelAnklage: Tödlicher Sturz von Terrasse in Wittlich – schreckliche Vorwürfe gegen 26-Jährigen!
Nächster Artikel19-Jähriger auf “Abwegen“ – kurzzeitige Vollsperrung!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.