Anklage: Tödlicher Sturz von Terrasse in Wittlich – schreckliche Vorwürfe gegen 26-Jährigen!

0
Foto: dpa/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 26-jährigen Mann Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Sie hält es nach vorläufiger Bewertung der Ergebnisse der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen für hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte seine 23-jährige Freundin bei einem Streit in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Wittlich mehrfach schlug und ihr mit einem Messer eine Schnittverletzung unter dem Kinn beibrachte. Sie geht davon aus, dass sich die gewaltsame Auseinandersetzung in deren Verlauf auf die Dachterrasse der Wohnung verlagerte und der Beschuldigte das Tatopfer gegen die dort befindliche Brüstung drängte.

Dort stürzte die Frau über das Geländer und fiel ca. 9 Meter in die Tiefe. Durch den Sturz erlitt sie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Trotz stationärer intensiv-medizinischer Behandlung verstarb sie am 18.08.2019 an den Folgen der Verletzungen.

Nach den im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen waren der Beschuldigte und das Tatopfer ein Paar. Sie bewohnten zusammen eine Wohnung in Wittlich. Am Tatabend begab sich das Paar in den Wittlicher Stadtpark, um von dort aus die Säubrennerkirmes zu besuchen. Hier kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Folge sich der Beschuldigte von seiner Freundin trennte.

Nachdem die junge Frau wieder in die Wohnung zurückgekehrt war, suchte der Beschuldigte gegen 23:30 Uhr das Anwesen auf. Da die Frau sich weigerte, dem Beschuldigten die Wohnungstür zu öffnen, verschaffte sich dieser gewaltsam Zutritt, in- dem er die Türe eintrat. Anschließend kam es zu der geschilderten gewalttätigen Auseinandersetzung, in deren Folge die junge Frau über das Geländer der Dachterrasse in die Tiefe stürzte.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen den Beschuldigten der hinreichende Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein hinreichender Tatverdacht dafür, dass der Beschuldigte die Frau vorsätzlich über die Brüstung in die Tiefe stieß und sich deshalb wegen Totschlags strafbar gemacht hat, ließ sich nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hingegen nicht begründen.

Der Beschuldigte, der bereits in erheblichen Umfang wegen Körperverletzungs- und anderer Gewaltdelikte strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, befindet sich seit sei- ner unmittelbar nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier wird voraussichtlich im Februar 2020 beginnen

Vorheriger ArtikelJeder fünfte Vollzeit-Beschäftigte in Trier arbeitet zum Niedriglohn
Nächster ArtikelSperrungen wegen Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Saarland

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.