Kein Handschlag für Frauen: Gericht erlaubt Entlassung von Soldat

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KOBLENZ. Weil ein Soldat der Bundeswehr sich weigerte, Frauen die Hand zu geben, durfte diese ihn entlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung vom Donnerstag. (Aktenzeichen: 10 A 11109/19). Was für den gegen seine Entlassung klagenden Ex-Soldaten Religionsausübung war, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit seinem Beschluss nun hinter die Bundeswehr und wertete die Aussage des Klägers, sein Verhalten gegenüber Frauen resultiere aus seiner konsequenten Hinwendung zum Islam, als Schutzbehauptung. Vielmehr widerspreche seine Einstellung der grundgesetzlichen angeordneten Gleichheit von Mann und Frau.

Die Entlassung beruhe auch nicht auf der «Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens», wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil lehnte das Gericht ab.

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