SAARBRÜCKEN. Im Prozess gegen einen 66-jährigen Saarländer wegen tödlicher Schüsse auf seinen Sohn hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten gefordert.
Der Mann hatte gestanden, seinen 29-jährigen Sohn am Neujahrstag 2018 erschossen zu haben. Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner sprach am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken von einem minderschweren Fall. Eine notwehrähnliche Lage sehe er nicht, wohl aber eine emotionale Verzweiflung bei dem Vater.
Dieser soll seinen Sohn am 1. Januar 2018 zuhause in Beckingen (Landkreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet haben. Durch zunehmenden Drogenkonsum sei der Sohn ab Herbst zunehmend aggressiver gegenüber den Eltern geworden. Er habe randaliert, sie bestohlen, beschimpft, bespuckt und bedroht.
Am Tattag soll der Sohn über den Balkon in das Haus des Vaters eingedrungen sein. Nach dessen Weigerung, zu gehen, sei er «emotional so aufgewühlt» gewesen, dass er geschossen habe, so der Angeklagte. Die Waffe habe er bereits im Sommer im Zimmer des Sohnes gefunden und behalten.
Sein Verteidiger forderte eine «mildere Strafe». Der Sohn habe die Familie terrorisiert, Angst und Schrecken verbreitet. Ganz klar habe auch eine Notwehrsituation vorgelegen. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (10. September) gesprochen werden.