MAINZ. Bei Angaben zur Nationalität von Tatverdächtigen orientiert sich die Polizei in Rheinland-Pfalz am Kodex des Deutschen Presserates. Anders als in Nordrhein-Westfalen sei kein Erlass geplant, bei Presseauskünften künftig die Nationalität aller Tatverdächtigen zu nennen, soweit diese zweifelsfrei feststehe, sagte am Montag ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz.
Die Nationalität werde genannt, sofern dies aus Ermittlungsgründen für sinnvoll gehalten werde oder wenn in Übereinstimmung mit dem Pressekodex «ein begründetes öffentliches Interesse» bestehe, sagte der Sprecher. Der Pressekodex empfiehlt in Richtlinie 12.1, in der Berichterstattung über Straftaten darauf zu achten, «dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt».
In Nordrhein-Westfalen wird der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit derzeit überarbeitet, wie das Innenministerium in Düsseldorf mitteilte. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, künftig nenne die Polizei die Nationalitäten von Tatverdächtigen, sofern diese sicher bekannt sei – auch die von deutschen Verdächtigen. Er sei der festen Überzeugung, dass diese Transparenz «das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei» sei.