Anschlagsplan: Unterbringung von Zwölfjährigem in geschlossener Anstalt angeordnet

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Symbolbild

LUDWIGSHAFEN / FRANKENTHAL. Nach einem mutmaßlichen Anschlagsversuch mit einer Nagelbombe auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt ist ein Zwölfjähriger auf richterlichen Beschluss hin in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden. Das teilte das rheinland-pfälzische Familienministerium am Dienstag in Mainz mit.

Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet. Der vermutlich religiös radikalisierte Deutsch-Iraker soll am 26. November zunächst vergeblich versucht haben, ein mit Sprengpulver gefülltes Konservenglas mit Nägeln zu zünden. Am 5. Dezember soll er es in einer Tasche nahe dem Rathaus deponiert haben, wo es entdeckt wurde. Dabei wurde er gefasst.

Das Ministerium wies darauf hin, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. „In den Fällen greifen die Instrumentarien der Kinder- und Jugendhilfe, um erzieherisch auf das Kind einzuwirken und Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen.“

Eine geschlossene Unterbringung sei grundsätzlich möglich, allerdings brauche es dazu in einem Rechtsstaat wie Deutschland „immer einen familienrichterlichen Beschluss, welcher hier vorliegt“.

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