Urteil nach Vergewaltigung und Mord an 16-Jähriger

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Foto: Torben Wengert/pixelio.de

KAISERSLAUTERN. Das Landgericht Kaiserslautern hat heute einen 20-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 16-Jährige Charlotte erst vergewaltigt und dann ermordet hat.

Auf einem Herbsfest in Rockenhausen soll der Verurteilte das Mädchen vergewaltigt und anschließend, um seine Tat zu vertuschen, ermordet haben. Die Leiche wurde wenige Tage später in einem Kanal unweit des Festgeländes gefunden.

Trotz Einwände der Verteidiger, dass der Angeklagte nicht voll schuldfähig gewesen sei, sah die Staatsanwaltschaft den Mann als voll schuldfähig an.

Wie der SWR berichtet, heißt es im Urteil,dass der Verurteilte aus schwierigen Familienverhältnissen komme und mehrfach Schule und Ausbildung abgebrochen habe. Der 20-Jährige sei als Heranwachsender zu sehen und daher nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Wäre er zum Tatzeitpunkt ein Jahr älter gewesen, hätte das Urteil lebenslang gelautet.

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1 Kommentar

  1. Lebenslang wäre auch vollkommen gerechtfertigt gewesen! Unfassbar, nach so einer Tat auch noch auf die Tränendrüse zu drücken und aufgrund von „schwierigen Familienverhältnissen“ und Erfolglosigkeit im Berufsleben eine mildere Strafe erreichen zu wollen… Mit 20 Jahren sollte man definitiv schon soweit wissen, dass eine Vergewaltigung und Ermordung eines Menschen eine so abscheuliche Straftat ist, dass eine milde Bestrafung auch unangemessen wäre!

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