Neues Bestattungsgesetz: Asche im Garten, Flussbestattungen und Sternenkinder

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Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Mainz. Asche unterm Apfelbaum, im Fluss verstreut oder als Schmuckstück verarbeitet – ab Samstag ist das in Rheinland-Pfalz erlaubt. Mit dem neuen Bestattungsgesetz schafft das Land den bislang liberalsten Rechtsrahmen für Bestattungen in Deutschland und öffnet neue Wege für einen sehr persönlichen Abschied.

Mehr Freiheiten bei der letzten Ruhe

Neben klassischen Erd- oder Urnenbestattungen sind künftig auch Fluss- und Tuchbestattungen, Verabschiedungen am offenen Sarg sowie die Aufbewahrung einer Urne im eigenen Wohnzimmer möglich. Auch das Verstreuen von Asche im eigenen Garten – etwa unter einem Apfelbaum – ist künftig erlaubt.

«Nach über 42 Jahren hat das Land einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen mit einem würdevollen Abschied in Einklang bringt», sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

Tradition bleibt bestehen

Wer keine neuen Bestattungsformen wünscht, kann weiterhin wie gewohnt auf dem Friedhof beigesetzt werden. «Wir erhalten so die Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen gleichzeitig neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung», betonte Hoch.

Für manche Formen – etwa die Flussbestattung – sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Diese können ab sofort beantragt werden, zunächst aber nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Eine Durchführungsverordnung soll bald klarstellen, wo und wie die neuen Bestattungsformen konkret möglich sind. Mehr Rheinland-Pfalz News

Sternenkinder erhalten besonderen Schutz

Ein weiterer Kernpunkt der Reform betrifft sogenannte Sternenkinder: Kinder, die bisher als Fehlgeburt galten (unter 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche), dürfen nun offiziell beerdigt werden. Zudem wird es möglich, sie im Falle des zeitnahen Versterbens eines Elternteils im selben Grab beizusetzen.

Minister Hoch erklärte: «Dies trägt dazu bei, Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben.»

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