Im August erschien der Sammelband „Demokratie braucht Rückgrat. Wie wir unsere offene Gesellschaft verteidigen“, in dem ein breites Autorenspektrum politische Radikalisierungstendenzen und Bedrohungen für die Demokratie unter die Lupe nimmt und Empfehlungen ausspricht, wie damit umzugehen sei. Ein Debattenbeitrag, der in den Monaten seit seinem Erscheinen noch aktueller geworden ist.
Von Alexander Scheidweiler
Politische Polarisierung und Radikalisierung sind keine ganz neuen Phänomene, ihr Voranschreiten und ihre Zuspitzung bereiten jedoch Sorge. Dass der Umgangston rauher wird, ist spätestens seit der Flüchtlingskrise sowie dem Einzug der AfD in den Bundestag beobachtbar. Doch es blieb nicht beim rauen Umgangston: Rechtsterroristische Anschläge wie der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahre 2019 oder der Angriff auf die Synagoge in Halle im selben Jahr lösten deutschlandweit Entsetzen aus.
Auch in der Pandemie sind gefährliche Entwicklungen beobachtbar: Im September erschütterte der Mord von Idar-Oberstein, bei dem ein 49-Jähriger einen 20-jährigen Tankstellen-Kassierer erschoss, der ihn mehrmals aufgefordert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nicht nur unsere Region, sondern die ganze Republik. Spätestens mit dem martialischen Fackelaufmarsch vor dem Privathaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und dem Bekanntwerden der Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) erreichte die schleichende Radikalisierung des Milieus der Querdenker im Dezember eine neue Qualität.
Bereits Ende August erschien im Ullstein Verlag ein bemerkenswerter Sammelband, der diese und andere besorgniserregende Entwicklungen beleuchtet und die Frage stellt, wie damit umzugehen sei. Unter dem Titel „Demokratie braucht Rückgrat. Wie wir unsere offene Gesellschaft verteidigen“ versammelt das Buch auf 224 Seiten fünfzehn Beiträge eines breiten Spektrums von Autoren aus allen Bereichen der Gesellschaft: Wissenschaftler wie der Historiker Eckart Conze, Künstler wie Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel, Journalisten wie Monitor-Moderator Georg Restle und Politiker wie die ehemalige Vorsitzende der Piratenpartei Marina Weisband haben Aufsätze beigesteuert. Als Herausgeber fungieren Eric Hattke, Geschäftsführer der Sächsischen Bibliotheksgesellschaft und seit Jahren gegen die Pediga-Bewegung aktiv, sowie Michael Kraske, der als Journalist u.a. für die „Zeit“ und den MDR tätig ist.
Hattke bringt das „Mission Statement“ in seinem Eröffnungsbeitrag – „Grenzen sichern – warum Demokratien wehrhaft sein müssen“ – auf den Punkt:
„Verschiedene Autoren analysieren und positionieren sich zu gesellschaftsrelevanten Themen, geben Handlungsanweisungen und Ausblicke auf mögliche Lösungen. Der Wert dieser Sammlung besteht in der hohen Expertise und der großen Meinungsvielfalt, die dem Lesenden präsentiert werden. Die Positionen der Autoren stehen gleichberechtigt nebeneinander, ohne sich die des anderen zu eigen machen zu müssen. Dieses Buch soll dazu beitragen, demokratische Grenzen anzuerkennen, einzufordern und zu leben.“ Hattke verbindet dies mit der Empfehlung, „sich abzugrenzen von jenen, die bereits in der Sprache beginnen, sich von unseren Grundwerten zu verabschieden.“
Bei einem so vielgestaltigen Sammelband sind notwendigerweise nicht alle Texte gleich stark. Welche besonders interessant erscheinen, liegt freilich auch immer ein wenig im Auge des Betrachters. Um einen Eindruck vom Gebotenen zu vermitteln, seien ein paar Beispiele herausgegriffen.
Der Soziologe Karl-Siegbert Rehberg, Professor an der TU Dresden, sieht in „den rechtspopulistischen Demonstrationen und Parteibildungen, die seit den 1990er-Jahren in Europa an Resonanz gewonnen haben,“ sowie in der „Angst vor Flüchtlings- und Migrationsströmen im 21. Jahrhundert“ „‚Produkte von Modernisierungskrisen‘, also der Verbindung von steigender Lohnkonkurrenz und Polarisierung von ‚Arm und Reich‘ (Verteilungskrise), einer Differenzierung von Lebensstilen und der Infragestellung einer homogenen Nation (Identitäts- und Sinnkrise).“ Damit einher gehe „ein zunehmender Vertrauensverlust in die Politik […] (Repräsentationskrise).“
Rehberg rät dazu, trotzdem gelassen zu bleiben und immer wieder neu das Gespräch zu suchen:
„Gerade deshalb ist im Diskurs über die Stärkung demokratischer Strukturen von einer Hysterisierung gegenüber abweichenden politischen und weltanschaulichen Positionen abzuraten und eine sachliche Auseinandersetzung immer neu zu versuchen.“
Einem enorm wichtigen Thema widmet sich der Sachbuchautor und Filmemacher Dirk Laabs in seinem Beitrag „Die Schmerzgrenze – vom Umgang mit verfassungsfeindlichen Polizisten und Bundeswehrsoldaten“. Da für eine wehrhafte Demokratie unerlässlich ist, dass diejenigen, die sie gegen Bedrohungen von innen und außen notfalls mit der Waffe verteidigen sollen, fest auf dem Boden der Verfassung stehen, ist der von Laabs behandelte Gegenstand zentral für die Selbstbehauptung der offenen Gesellschaft, die der Band sich im Untertitel zum Ziel angelegen sein lässt.
Laabs geht vom Beispiel des ehemaligen Berliner Polizeikommissars Andreas T. aus, der lange Zeit in der Rechtsrock-Szene verkehrte, ein CD-Booklet für eine Berliner Neonazi-Band verfasste und sich „etliche eindeutige Tattoos stechen“ ließ, „darunter eine Wolfsangel, eine Odalrune und eine Sigrune.“ Es kam zu einem Disziplinarverfahren, T. „wurde suspendiert – musste also fortan zu Hause bleiben, allerdings bei vollen Bezügen.“ Obwohl die Berliner Verwaltung versuchte zu erwirken, dass T. Seinen Beamtenstatus verliert, zog sich der Fall über Jahre hin und ging durch mehrere Instanzen, da die Gerichte sich wiederholt auf den Standpunkt stellten, „der Mann müsse Polizist bleiben dürfen, da er sich nicht im Dienst rechtsextremistisch geäußert hätte und zudem nicht offen für seine Sache geworben habe“. Erst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied: „Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht setzt weder ein öffentlich sichtbares noch ein strafbares Verhalten des Beamten voraus.“
Wenn man zudem weiß, dass T. sich allen Ernstes die ersten Takte des Horst-Wessel-Liedes „um den Hals hatte tätowieren lassen“, erscheinen das Zögern und Milde der Justiz umso unverständlicher.
Laabs geht zudem auf den Fall des Bundeswehr-Offiziers Franco A. ein, der im Jahr 2017 verhaftet wurde, weil es starke Hinweise gab, dass er einen Anschlag geplant hatte, nachdem er sich „zum Schein als Flüchtling aus Syrien hatte registrieren lassen“, wahrscheinlich um den Anschlag Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben. Laabs erhebt in diesem Zusammenhang gegen die Bundesanwaltschaft den Vorwurf, die Verbindungen A.s zu dem rechtsextremen Netzwerk des ehemaligen Kommandosoldaten André S., der über Telegram-Chatgruppen u.a. die berüchtigte Gruppe „Nordkreuz“ organisierte, nicht konsequent aufgeklärt und verfolgt zu haben, und fordert daher die staatlichen Stellen für die Zukunft auf, „auch und gerade bei extremistischen Verdachtsfällen durchzugreifen, gerade wenn es um die eigenen Beamten […] geht.“
Ein weiterer, äußerst lesenswerter Beitrag stammt von der Bochumer Strafrechtlerin Ingke Goeckenjahn, die sich mit dem heißen Thema der Hassrede befasst und dabei vor der Gefahr warnt, „dass die mitunter feinen Grenzlinien zwischen verfassungsrechtlich verbürgter Meinungsfreiheit und strafbarem Handeln aus dem Blick geraten.“
So lobenswert es ist, dass der Band, der sich aus verständlichen Gründen überwiegend mit Rechtspopulismus und -extremismus beschäftigt, auch einen Beitrag zum Thema Linksextremismus sowie einen zum Islamismus enthält, so bedauerlich ist, dass gerade diese Texte nicht zu überzeugen vermögen.
So trägt der Wuppertaler Soziologe Peter Imbusch einen programmatisch „Keine Verharmlosung, kein Alarmismus – wie groß ist die Gefahr durch linke Gewalt?“ betitelten Aufsatz bei. Imbusch beginnt seine Ausführungen, indem er dem aktuellen Verfassungsschutzbericht eben jenen Alarmismus vorwirft, wenn dort mit Blick auf den Linksextremismus „eine deutliche Radikalisierung der gewaltorientierten Szene“ festgestellt und vor „Gewalttaten konspirativ agierender Kleingruppen“ gewarnt wird. Nichtsdestotrotz zitiert er die dort aufgeführten, erklecklichen Fallzahlen: Für den Berichtszeitraum 2020 schlagen 1.237 linksextrem motivierte Gewaltdelikte zu Buche, darunter auch 423 Körperverletzungen sowie fünf „als versuchte Tötung eingestufte Delikte“.
Hierauf folgen allerdings die Feststellungen, dass die Anzahl der rechtsextremistischen Straftaten etwa viermal so hoch sei, linke Gewalt sich „ganz überwiegend gegen Rechtsextremisten oder im Zuge sogenannter Konfrontationsgewalt gegen Angehörige der Polizei“ richte (und diese, also die Konfrontationsgewalt, sei „historisch eher reaktiv“) und sich „wesentlich auf drei Bundesländer (Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen) und hier v.a. auf bestimmte Stadtviertel“ beschränke. Zudem zeichne sich der Linksextremismus durch ein „zukunftsorientiertes […] Weltbild aus, welches internationalistisch und gleichheitsorientiert ist. Die damit verbundene Ideologie ist grundsätzlich menschenfreundlich und radikaldemokratisch.“ Das klingt leider alles sehr nach: Alles halb so wild – stark 400 Körperverletzungen sind gar nicht so viel, irgendwie trifft es schon die Richtigen, betroffen sind nur kleine Gebiete und außerdem wollen die Täter im Grunde das Richtige, nur leider mit den falschen Mitteln. Die Opfer der Gewaltdelikte indes könnten an der von Laabs beschworenen Menschenfreundlichkeit ihre Zweifel hegen.
Bei so viel faktischer Relativierung kann man sich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass Imbusch, seiner Beteuerung zum Trotz, linke Gewalt solle „keineswegs kleingeredet oder relativiert werden, denn Gewalt bleibt Gewalt“, doch genau in diejenige Verharmlosung verfällt, die er laut Titel seines Beitrags eigentlich vermeiden wollte.
Der Text der Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor, „Grenzverletzungen im Namen der Religion“, plädiert für Differenzierung, beklagt mit Blick auf die muslimische Gemeinde in Deutschland „jahrzehntelanges ‚othering‘“, also letztlich Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft, das „oft ein Gefühl der Entwurzelung und Fremdheit“ befördert und einer „Radikalisierungsdynamik“ den Boden bereitet habe, in deren Rahmen „die Radikalisierung in den Dschihadismus“ eher Ausdruck der „Suche nach Halt in einer Gemeinschaft“ als Folge tiefergehender Auseinandersetzung mit der Religion sei.
Dies ist sicherlich alles zutreffend, allein an mehreren Stellen zieht Kaddor doch stark hinkende Vergleiche, die am eigentlichen Problem vorbeigehen, was an einem Beispiel verdeutlicht sei. So schreibt sie etwa:
„Der radikalste Ausdruck dieser Diskrepanz zwischen göttlichem und weltlichem Recht können Gewaltanwendungen sein, wie sie gegenwärtig vor allem im Namen des Islams gegen angebliche ‚Ungläubige‘ durchgeführt werden oder im Namen des Christentums etwa gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“
Hier stellt sich doch die Frage, ob nicht Phänomene verglichen werden, die letztlich unvergleichbar sind. Zunächst einmal werden Bluttaten gegen Mitarbeiter von Abtreibungseinrichtungen v.a. von christlichen Fundamentalisten in den USA begangen, hierzulande hingegen sind sie unbekannt, was man von islamistischen Terroranschlägen leider nicht behaupten kann. Der letzte tödliche Angriff auf eine Abtreibungsklinik in den USA ereignete sich im Jahr 2015 in Colorado Springs, wobei drei Menschen ermordet wurden. Insgesamt wurden zwischen 1977 und 2014 in den USA acht Mitarbeiter von Abtreibungseinrichtungen ermordet.
Demgegenüber ist der islamistische Terrorismus spätestens mit den Madrider Zuganschlägen von 2004, bei denen 191 Todesopfer zu beklagen waren, sowie den Londoner Anschlägen des darauffolgenden Jahres mit 56 Toten in Europa angekommen. Seither gab es duzende weitere Attentate in ganz Europa mit Hunderten Todesopfern, für Deutschland bleibt der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 mit 13 Todesopfern der bisher schlimmste Angriff. Nur der professionellen Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden ist es zu danken, dass die Anschlagsplanungen der Sauerland-Gruppe (2007), der Düsseldorfer Zelle (2011) und des Kölner Rizin-Bombers (2018) verhindert werden konnten. Kennzeichnend ist für den islamistischen Terrorismus nicht nur, aber auch in den genannten Fällen das Bestreben, durch den Angriff auf ein sog. weiches Ziel möglichst viele Menschen wahllos zu ermorden.
Dies bestätigt auch der Fall eines 20-jährigen Deutschmarokkaners, der im Dezember in Hamburg verhaftet wurde, als er versuchte, eine Pistole und eine Handgranate im Darknet zu kaufen, und in dessen Wohnung Chemikalien für den Bau einer Bombe gefunden wurden. Der Fall, den der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) als „sehr, sehr ernsthaften Vorgang“ bezeichnete, wiegt umso schwerer, als der Vater es jungen Mannes „ein Mitverantwortlicher der Al-Quds-Moschee gewesen“ sei, „in der sich vor den Anschlägen vom 11. September 2001 die Angehörigen der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta getroffen hatten.“ Es handelt sich also um generationenübergreifend verfestigte, islamistische Strukturen. Die Frage, ob der von Kaddor gezogene Vergleich vor diesem Hintergrund haltbar ist, mag sich jeder selbst beantworten.
Abschließend muss man daher festhalten, dass der Sammelband „Demokratie braucht Rückgrat“ ein wichtiges und anregendes Buch ist, ein Debattenbeitrag, der vielleicht in den Monaten, die seit seiner Veröffentlichung am 30.8. verflossen sind, noch aktueller geworden ist, wenngleich durch die schwachen Beiträge zu Linksextremismus und Islamismus eine gewisse Unwucht festzustellen ist.
Eric Hattke/Michael Kraske (Hrsg.). „Demokratie braucht Rückgrat. Wie wir unsere offene Gesellschaft verteidigen“. Ullstein Verlag: Berlin, 2021. 224 Seiten. €12,99 (E-Book: 10,99).

















