TBB Trier bekommt zwei abgezogene Punkte wieder zurück

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TRIER. Die TBB Trier verbucht in der Berufung gegen den Punkteabzug der Beko BBL einen Teilerfolg.

Dem insolventen Club wurde die Strafe von acht auf jetzt sechs Punkte reduziert, da sie „nicht angemessen“ sei. Beim Verstoß gegen die Meldepflicht gab es laut Schiedsgericht „keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten der Verantwortlichen“.


Mit jetzt 12:40 Punkten bleibt Trier weiterhin Tabellenletzter.

Die Entscheidung, der Berufung zum Teil stattzugeben hat zur Folge, dass der TBB Trier nur zwei statt vier positiver Wertungspunkte wegen Verstoßes gegen § 13 des Lizenzstatus (Verstoß gegen die Meldepflicht) abzuziehen sind. Nicht Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens war außerdem der Punktabzug von vier positiven Wertungspunkten wegen Stellung eines Insolvenzantrags. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig.

Das Schiedsgericht hat in der Besetzung Wolfgang Schreier (Vorsitzender), Wolfgang Pertek und Manfred Aps getagt. In seiner Begründung machte der Schiedsgerichtsvorsitzende Wolfgang Schreier geltend, dass der vom Lizenzligaausschuss verhängte Punktabzug von vier positiven Wertungspunkten angesichts der vom Lizenzligaausschuss getroffenen Feststellung, die in dem Berufungsverfahren unstreitig waren, „nicht angemessen“ (Schreier) sei. Angesichts des festgestellten grob fahrlässigen Verhaltens von TBB Trier konnte der Strafrahmen des § 13 des Lizenzstatuts in Verbindung mit Ziffer 1.13 des Strafenkatalogs nicht ausgeschöpft werden. Für ein vorsätzliches Verhalten der Verantwortlichen der TBB Trier gab es in dem entschiedenen Verfahren keine Anhaltspunkte.

Prof. Dr. Dr. Schmidt, vorläufiger Insolvenzverwalter der TBB AG: „Wir freuen uns über die Entscheidung, auch wenn wir nicht vollständig durchgedrungen sind. Letztlich müssen wir feststellen, dass der Weg für die TBB Trier aller Voraussicht nach in die ProA führt, auch wenn es gerade im Sport schon einige Wunder gegeben hat. Im Hintergrund laufen bereits produktive Gespräche, um die personellen Weichen für die Zukunft zu stellen.“

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1 Kommentar

  1. Grundsätzlich ist dies natürlich eine gute Nachricht für unser Städtchen. Die Begründung des Schiedsgericht halte ich allerdings für zweifelhaft. Gerade nach den Äußerungen „man habe das Controlling vernachlässigt“ bzw. „sich zu wenig um die Zahlen gekümmert“ i.V.m. der Meldung eines Jahresüberschusses Mitte Januar – bei einer Deckungslücke von über einem Drittel des Etats. Da ist für mich doch schon irgendwie all zu deutlich der „Dolus eventualis“ gegeben, nämlich wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen…

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