SAARBRÜCKEN. Der Landtag des Saarlandes hat umfangreiche Änderungen der Landesverfassung beschlossen. Die Abgeordneten stimmte einer Präambel zur Verfassung mit einem Gottesbezug zu.
Sie nahmen den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ebenso wie den Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus als Staatsziele auf. Ebenfalls per Verfassungsänderung wurde das Verfahren für die Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof geändert. Damit soll das Gericht vor Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien geschützt werden.
«Es ist von enormer Bedeutung, dass auf allen Ebenen des Staates die demokratische Resilienz verstärkt wird und wir dafür Sorge tragen, dass die Feinde der Demokratie nicht den Durchmarsch erringen können», sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. «Wir erleben in Europa und in der ganzen freien Welt, wie Populisten und Extremisten Demokratien schwächen», sagte Oppositionsführer Stephan Toscani (CDU).
Die Verfassungsänderungen wurden gemeinsam von den Fraktionen der allein regierenden SPD und der oppositionellen CDU mit insgesamt 46 gegen 3 Stimmen der AfD beschlossen.
AfD kritisiert Änderungen als «zutiefst undemokratisch»
Heftige Kritik an den Verfassungsänderungen kam von der AfD: «Sie erkennen, dass Sie fertig haben», sagte der Abgeordnete Christoph Schaufert. Das Vorgehen der anderen Parteien sei «zutiefst undemokratisch». Die AfD kann bei der nächsten Landtagswahl im Frühjahr 2027 einer Umfrage zufolge mit einem erheblichen Mandats- und Bedeutungszuwachs rechnen.
In der neuen Präambel heißt es unter anderem, das Saarland stehe für die deutsch-französische Freundschaft und ein friedliches Europa ein. Das Land habe sich die Verfassung «im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes» gegeben. Zuvor hatte ein Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar und muslimischen Verbänden eine solche Formulierung gefordert.
«Nach diesem Verständnis muss sich alle Staatsgewalt auch vor etwas Höherem verantworten», sagte Toscani. Von der «bestmöglichen Formulierung für den Gottesbezug», sprach Commerçon. Als Staatsziele wurden auch der Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus sowie der Schutz des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur in die Verfassung aufgenommen. «Bestehende Standards zum Schutz vor menschenfeindlichen Ideologien dürfen nicht abgesenkt werden», betonte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Nadia Schindelhauer (SPD).
Einfache Mehrheit kann für Verfassungsrichter reichen
Die Richter des Verfassungsgerichtshofes werden bisher vom Präsidium des Landtages vorgeschlagen und vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Künftig soll – falls dieses Verfahren nicht zu einer Wahl führt – der Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen können. Über deren Wahl kann der Landtag dann mit einfacher Mehrheit entscheiden.
«Uns ist schon klar, dass so langsam mit großem Unbehagen Angst und sogar Panik bei Ihnen ankommt, dass Sie immer weniger dieses Volk vertreten», sagte Schaufert. «Sie sind bereit, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Wahlerfolge der AFD selbst in der Zukunft zu konterkarieren.»
Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Meinungsumfrage von infratest dimap ergab, dass die AfD bei der Landtagswahl am 18. April 2027 mit 23 Prozent der Stimmen rechnen könne. Sie liegt damit nahe an CDU (25) und SPD (27 Prozent).
«Institutionen vor Verächtlichmachung schützen»
«Wir müssen unsere Institutionen vor der Verächtlichmachung schützen», sagte Commerçon. «Wir sorgen dafür, dass unser höchstes Gericht auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt.» Populisten und Extremisten wollten stets die freie Presse und die unabhängige Justiz ausschalten, sagte Toscani. «Und genau das ist der Punkt, warum wir diese wichtige Verfassungsänderung heute vornehmen.» Grundsätzlich aber müssten verfassungsfeindliche Kräfte mit überzeugenden Argumenten bei demokratischen Wahlen besiegt werden.
Die saarländische Verfassung von 1947 hatte eine Präambel, die das Land eng an Frankreich anschloss. Diese Präambel wurde nach dem Beitritt des Landes zur Bundesrepublik Deutschland von 1957 ersatzlos gestrichen. (Quelle: dpa)

















