Fahndung nach Großeinsatz in Sinzig läuft weiter: Täter nach Bank-Überfall weiter auf der Flucht

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Foto: Thomas Frey / dpa

SINZIG. Nach dem dramatischen Großeinsatz in Sinzig im Kreis Ahrweiler sucht die Polizei weiter nach dem oder den Tätern. Nach bisherigen Erkenntnissen soll mindestens ein Täter einen Geldtransport-Mitarbeiter abgepasst, Bargeld erbeutet und zwei Menschen in der Bank eingeschlossen haben.

Keine Festnahme nach Großeinsatz in Sinzig

Nach dem Großeinsatz in einer Bank in Sinzig gibt es bislang keinen Fahndungserfolg. Der oder die Täter sind weiterhin auf der Flucht. Nach Angaben der Polizei gibt es derzeit keine neuen Erkenntnisse.

Die Ermittler gehen aktuell von mindestens einem Täter aus. Dieser soll bei dem Vorfall auch Beute gemacht haben. Am Samstag ist in Sinzig wieder Ruhe eingekehrt – die Schalter der betroffenen Bank bleiben jedoch geschlossen.

Mann im weißen Overall soll Geldtransport-Mitarbeiter abgepasst haben

Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein Mann am Freitag gegen 9.00 Uhr einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens abgepasst haben. Der Täter soll einen weißen Overall getragen haben, ähnlich wie ihn Imker verwenden.

Dem Geldtransport-Mitarbeiter soll er anschließend einen Behälter mit Bargeld abgenommen haben. Danach soll der Mann zwei Personen in einem separaten Raum der Volksbank eingeschlossen haben.

Polizei ging zunächst von Geisellage aus

Vermutlich hatte der Täter die Bank bereits verlassen, bevor die Polizei eintraf. Weil zunächst unklar war, ob sich der oder die Täter noch im Gebäude befanden, wurde die Bank weiträumig abgesperrt. Die Polizei ging zunächst von einer möglichen Geisellage aus.

Ein Spezialeinsatzkommando drang später in das Gebäude ein. Die zwei eingeschlossenen Personen wurden unverletzt befreit. Verdächtige wurden in der Bank nicht angetroffen.

Nach dem Einsatz erklärte ein Polizeisprecher, dass die Polizei nach seinem Kenntnisstand keinen Kontakt zu dem oder den Tätern hatte. Unklar blieb zunächst, ob bei dem Vorfall Waffen eingesetzt wurden.

Welche Straftaten kommen in Betracht?

Welche Straftatbestände dem oder den Tätern am Ende konkret vorgeworfen werden könnten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Zunächst war von einer möglichen Geiselnahme ausgegangen worden.

In Betracht kommt nach derzeitigem Stand auch der Vorwurf der Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung liegt vor, wenn ein Mensch eingesperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit genommen wird.

Von einer Geiselnahme spricht man dagegen, wenn ein Mensch entführt oder festgehalten wird, um ihn oder einen Dritten durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

Experte erklärt Vorgehen bei unklaren Lagen

Bei Einsätzen dieser Art geht es nach Einschätzung von Martin Bachmaier, Vizepräsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, zunächst darum, die Lage verlässlich einzuschätzen.

Entscheidend sei unter anderem, valide Informationen über die Zahl der Täter, mögliche Geiseln oder Opfer sowie eine mögliche Bewaffnung zu gewinnen. Anschließend würden mögliche Szenarien analysiert und Wahrscheinlichkeiten bewertet. Zu einem bestimmten Zeitpunkt müsse dann die bestmögliche Entscheidung für die Lage getroffen werden.

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