RHEINLAND-PFALZ. Mehr als zweieinhalb Jahre nach einem schweren Raser-Unfall mit zwei Toten in der Südwestpfalz muss sich der mutmaßliche Verursacher erneut vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken beginnt von vorn, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil aufgehoben hatte.
Zwei Menschen starben noch am Unfallort
Bei dem Unfall im September 2023 bei Ludwigswinkel soll der Angeklagte mit einem hochmotorisierten Sportwagen viel zu schnell unterwegs gewesen sein. Nach den bisherigen Vorwürfen war er dabei auch alkoholisiert.
Nach den Ermittlungen streifte das Fahrzeug zunächst zwei entgegenkommende Autos und krachte anschließend frontal in einen dritten Wagen. Die beiden Insassen dieses Autos, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, starben noch an der Unfallstelle.
Auch die Insassen der beiden anderen entgegenkommenden Fahrzeuge wurden erheblich verletzt.
Staatsanwaltschaft wirft extreme Geschwindigkeit vor
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann außerorts zeitweise mit mehr als 200 km/h und innerorts mit über 100 km/h gefahren sein.
Ihm wird vorgeworfen, grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren zu sein. Demnach soll er auf der kurvenreichen Strecke teilweise auch die Gegenfahrbahn genutzt haben, um möglichst schnell in der sogenannten Ideallinie zu fahren.
Erstes Urteil aufgehoben
Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten im Dezember 2024 unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit zweifacher Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte damals fünf Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren für ausreichend gehalten.
Bundesgerichtshof kassiert Verurteilung
Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf.
Nach der Begründung des höchsten deutschen Strafgerichts habe das Landgericht einen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz des Angeklagten nicht hinreichend konkret festgestellt und auch nicht rechtsfehlerfrei belegt.
Deshalb wurden nicht nur Schuldspruch und Strafausspruch aufgehoben, sondern auch die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen.
Vorwurf: Beifahrerin sollte beeindruckt werden
Im ersten Verfahren war das Gericht davon ausgegangen, dass der Fahrer mit seiner Fahrweise auch seine Beifahrerin beeindrucken wollte. Diese soll ihn während der Fahrt gefilmt haben.
Wie das neue Verfahren diese Frage bewertet, bleibt nun offen.
Weitere Prozesstermine bis Ende Mai
Zum Auftakt des neuen Prozesses sind auch Zeugen geladen. Weitere Verhandlungstage sind laut Planung bis 21. Maiangesetzt.
Damit wird einer der schwersten Raser-Fälle der Region nun erneut juristisch aufgearbeitet.














