RLP: Prozess gegen Assad-Folterknecht — Anklage wegen Mord in 70 (!) Fällen

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Foto: pixabay/Symbolbild

KOBLENZ. Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 24. Februar 2026 die Anklage des Generalbundesanwalts vom 5. Dezember 2025 gegen den 48-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fahad A. zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Ende April 2011 bis Mitte April 2012 im Rahmen des syrischen Bürgerkriegs als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus gearbeitet zu haben. Der syrische Geheimdienst diente in dieser Zeit dem Assad-Regime als wesentliches Werkzeug zur Unterdrückung oppositioneller Strömungen im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Regime seit Frühjahr 2011.

Dabei soll sich der Angeklagte im Rahmen seiner Tätigkeit an weit mehr als 100 Verhören beteiligt und in deren Rahmen gemeinsam mit anderen Geheimdienstmitarbeitern mehr als 115 Gefangene gefoltert haben. Dabei wird ihm unter anderem zur Last gelegt, Gefangenen Stromstöße und Schläge versetzt zu haben und sie weiteren Foltermethoden unterzogen zu haben. Infolge der Folterungen und der katastrophalen und lebensfeindlichen Haftbedingungen seien in dem Gefängnis täglich mindestens vier bis fünf Häftlinge verstorben. Während seiner Dienstzeiten sollen daher mindestens 70 Gefangene verstorben sein, was der Angeklagte billigend in Kauf genommen habe.

Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten in der Anklageschrift daher unter anderem Mord in 70 Fällen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötungen, Folter und Freiheitsberaubungen zur Last.

Der Angeklagte wurde am 27. Mai 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein. (Quelle: Oberlandesgericht Koblenz)

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