Trier: Exfreundin bewusstlos gewürgt – Landgericht verurteilt 30-Jährigen wegen versuchten Mordes

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Ein Absperrband der Polizei an einem Einsatzort. Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

TRIER – In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Trier einen Mann heute wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil mit dem extremen Besitzanspruch des Täters gegenüber seiner ehemaligen Partnerin und sprach bei der Tat des Angeklagten von Femizid – auch wenn es zum Glück nur bei dem Versuch geblieben sei.

Laut Gericht griff der Mann das Opfer im Mai 2025 unvermittelt an, nachdem sie die Trennung vollzogen hatte. Durch massives Würgen und anschließende Messerstichehabe er den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, was den Tatvorsatz eines Mordversuchs begründe.

Beweisaufnahme belegt gezielte Vorbereitung der Tat

Die Kammer stützte ihre Entscheidung maßgeblich auf die Auswertung digitaler Datenträger. Demnach habe der Verurteilte bereits Tage vor der Tat nach effektiven Tatwerkzeugen und Betäubungsmitteln im Internet recherchiert. Die Richterin erläuterte hierzu, dass diese Fakten gegen eine Affekttat sprächen. Vielmehr habe eine Kränkung des männlichen Selbstbildes vorgelegen, da der Täter die autonome Lebensentscheidung der Frau nicht akzeptieren wollte. Auch die anschließende Flucht in die Niederlande deute auf eine geplante Zukunft im Ausland hin.

Strafmaß und Würdigung des Opferverhaltens

Trotz eines Teilgeständnisses und einer Entschuldigung am zweiten Prozesstag sah das Gericht die Mordmerkmale der Heimtücke als erfüllt an. Die Richterin führte aus, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs arglos war, da der Täter zuvor noch Friedensabsichten vorgetäuscht hatte. Das Urteil von neun Jahren Haft soll der Schwere der Schuld gerecht werden, auch wenn die psychischen Folgen für das Opfer kaum kompensierbar seien. Die Geschädigte, die schwerste Verletzungen erlitt, erklärte im Prozess eindrucksvoll ihren Willen zur Selbstbehauptung.

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