Trier. Das Geburtshaus Trier steht nach einem Rechtsstreit mit einem Nachbarn unter Druck: Ein zentraler Geburtsraum darf dort künftig nicht mehr für Entbindungen genutzt werden. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um angebliche Lärmbelästigung durch Schreie von Gebärenden. Für das Team hat die Entscheidung spürbare Folgen – und für Schwangere in der Region könnte das Angebot nun deutlich knapper werden.
Nachbar klagte wegen angeblicher Lärmbelästigung
Auslöser war die Klage eines Nachbarn, dessen Wohnung nach Gerichtsangaben nur rund zehn Meter von dem betroffenen Geburtszimmer entfernt liegt. Er hatte sich durch den Lärm gestört gefühlt und gegen die von der Stadt Trier erteilte Baugenehmigung zur Umnutzung von Studentenwohnungen in ein Geburtshaus geklagt. Das Geburtshaus war erst im Sommer 2025 eröffnet worden.
Raum wird jetzt nur noch als Vorsorgeraum genutzt
In der mündlichen Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht Trier darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung die Nachbarrechte bei diesem Raum möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Demnach habe es vorab keine Schallmessungen zum Nachbarn gegeben. Weil sich der Geburtsraum an einer baulich sensiblen Engstelle befinde, erklärte sich der Bauträger bereit, den Raum künftig nicht mehr als Geburtsraum, sondern nur noch als Vorsorgeraum zu nutzen.
Danach wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Ein Urteil gab es deshalb nicht.
Geburtshaus kann nun weniger Frauen annehmen
Für die Einrichtung ist das ein schwerer Einschnitt. Geschäftsführerin Sarah Wolff sprach von einer schockierenden Entscheidung und erklärte, dass das Geburtshaus nun nicht mehr so viele Frauen annehmen könne.
Zwar gibt es noch einen zweiten, kleineren Geburtsraum, dieser verfügt nach ihren Angaben jedoch nicht über eine feste Badewanne. Gerade diese Wanne sei für viele Frauen eine wichtige Form der Schmerzlinderung, weil im Geburtshaus ohne Schmerzmittel und Medikamente gearbeitet werde.
Geburtshaus weist Vorwurf lauter Schreie zurück
Nach Angaben der Geschäftsführerin habe es seit der Eröffnung 34 Geburten im Geburtshaus gegeben. Schreie seien dort nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme und dann nur kurz. Zudem seien die Fenster in der Regel geschlossen, gelüftet werde nur stoßweise zwischen den Wehen.
Im Geburtshaus finden ausschließlich hebammengeleitete Geburten ohne ärztliche Begleitung statt, also nur bei Schwangerschaften ohne erkennbares Risiko. Das Angebot werde nicht nur aus Trier genutzt, sondern auch aus der Eifel, dem Saarland und Luxemburg.
Debatte über Zukunft des Geburtshauses
Der Fall sorgt inzwischen weit über Trier hinaus für Aufmerksamkeit. Schon in den vergangenen Tagen war das Thema regional stark diskutiert worden, inzwischen griffen auch überregionale Medien den Streit um das Geburtshaus auf.
Für viele werdende Eltern in Trier und der Region steht damit mehr auf dem Spiel als nur ein einzelner Raum: Es geht auch um die Frage, wie belastbar das Angebot außerklinischer Geburtshilfe vor Ort künftig noch ist.
















ich finde das ausschlachten dieses Vorgangs unglaublich.
Der Kläger hat sein gutes Recht durchgesetzt Ruhe zu haben. Er wohnte dort bereits vor der Einrichtung dieser Geburtsstätte. Ihm hier abzusprechen, dass angeblich nicht geschrien wird bei Geburten (das empfindet ja wohl jeder anders) kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Er hört mit Sicherheit mehr als ihm lieb ist und das ist nur verständlich. jeder der sich darüber aufregt, wohnt wahrscheinlich selber absolut ruhig.
Und es ist gut, dass er jetzt sein Recht durchsetzt, als in vllt 2 Jahren, wenn dort deutlich mehr Geburten sind und man eventuell doch tagtäglich gestört wird. Dann würde er es mit Sicherheit schwerer haben, weil er es so lange geduldet hat.
Es tut mir leid für das Geburtshaus, aber die Stadt hat hier einiges verschlafen.
Ein anderer Standort – nicht in Wohngebiet wäre vielleicht deutlich besser – dort wird dann niemand gestört.
Jetzt sich hier als 100% Opfer hinzustellen, dass die armen Frauen dann keine Alternativen haben usw. ist ja schlichtweg falsch.
Wo haben denn die gebärenden Personen früher ihre Nachkommen in die Welt gesetzt??? Natürlich hat der Kläger völlig recht, das ist doch leicht nachvollziehbar. Ich würde mal gerne die Reaktionen dieser Dauerempörten sehen wenn sich das in ihrer Nachbarschaft abspielen würde.
Als Dauerempörten nehme ich eigentlich nur DICH hier wahr. Es gibt doch kein Thema, wo DU nix zu meckern hast.
Noch nach Tagen regt mich dieser Bericht auf. Der Grund: die Überschrift ist befremdlich, aber total zutreffend.
In unserer Gesellschaft wächst die Zahl narzisstisch geprägter Menschen, die nur ihre Vorstellungen und Interessen kennen. Das dürfte auf den Kläger zutreffen.
Dass aber eine Kammer des Verwaltunsgerichts Trier den Vortrag dieser Partei nicht nur eins zu eins übernimmt, sondern aus einer – im Übrigen unzulässigen – Klage gegen die Stadt Trier ein Tribunal über die Geburtsklinik selbst entwickelt, die deren Bestand gefährdet, ist ein Skandal.
Unzulässig war die Klage, da sie erkennbar das Aus für die Klinik bedeutete. Der Kläger hat aber diesen Anspruch nicht, sondern nur den auf Beendigung der vorgetragenen Störung. Mit einem einzigen Satz hätte die Kammer diese Klage zurückweisen können und müssen.
Sodann hat sie jede gebotene Aufklärung des Sachverhalts unterlassen. Gegenüber wohnt nicht nur der Kläger. Nur er fühlt sich aber gestört. Das schreit nach der Anhörung von Zeugen. Eine Ortsbesichtigung könnte Klarheit darüber verschaffen, ob er bei geschlossenen Fenstern seiner Wohnung die Schreie überhaupt hört. Auf seinem Balkon wird er ja nicht geschlafen haben. Dann die Zahl möglicher Vorfälle: sechs Geburten maximal im Monat. Macht drei für diesen Raum. Verteilt auf 24 Stunden pro Tag bleibt eine nächtliche Geburt im Monat. Ist der Kammer nicht aufgefallen. Dafür hat man die tiefenpsychologische Phantasie der Anwältin, dass die Schreie Gebärender schlimmere Alarme im Körper auslösen als andere Geräusche, auch die Schreie demenzkranker Bewohner des Seniorenheims, nachvollzogen. Mit denen im Übrigen jede Nacht zu rechnen ist.
Bei Zivilklagen wegen Lärmbelästigung muss der Kläger regelmäßig die Belastung durch Protokolle mit Datum, Dauer, Intensität und Häufigkeit glaubhaft machen. Hier Fehlanzeige.
Dass die Kammer am Ende auch das Angebot ausschlägt, den Raum nur noch bei geschlossenen Fenstern zu nutzen, weil die Anwältin darin keine rechtssichere Lösung sieht, rundet das Gesamtbild nur noch ab.
Man kann der Geburtsklinik und den werdenden Eltern, die dieses Angebot nutzen möchten, nur wünschen, dass es dort weitergeht.
Es ist unglaublich wie hier das Thema „Gebären“ behandelt wird.
Es geht hier um Geburt von Menschen/Säuglingen und nicht um Lärmbelästigung durch Autoverkehr oder Flugbetrieb, der wohl eher toleriert wird!
Sind wir nicht fast ALLE unter Schreien unserer Mütter geboren worden?
Wohnt der Kläger alleine neben dem Geburtshaus oder hat er Nachbarn, die auch mit Klagen wegen des Geburtslärms drohen?
„SA“ schreibt es bestehe die Gefahr tagtäglich von den Schreien gestört zu werden, Hundegebell oder Straßenlärm ist sicherlich eher zumutbar!!
Es ist wie Hans-Jürgen Wirtz schreibt, die Zahl narzisstisch geprägter Menschen wächst.
Das Geburtshaus hatte von Anfang an mehr Widersacher als Befürworter. Vllcht ist dies auch der Grund für das unglaubliche Urteil des Gerichts.
Ich hoffe das es dem Geburtshaus gelingt weiter zu bestehen.