MAINZ. Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne im Landtag die Hürde für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen höher legen. Dafür sollen nach einer Änderung der Landesverfassung künftig mehr Stimmen im Plenum nötig sein – bislang braucht es ein Fünftel.
Nach dem Willen der drei Fraktionen sollen künftig ein Viertel der Stimmen dafür nötig sein. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen baten den Landtagspräsidenten, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen. Der Rat trifft sich am heutigen Dienstag (13.00 Uhr) und wird sich anschließend zu dem Prozedere und zum zeitlichen Ablauf äußern.
Für eine Verfassungsänderung braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, die von den drei Fraktionen geplante Änderung soll noch vom alten Landtag beschlossen werden. Das Vorhaben richtet sich vor allem gegen die AfD.
Die hat im neuen 105 Abgeordnete zählenden Landtag in Mainz, der sich voraussichtlich am 18. Mai konstituieren wird, 24 Sitze und könnte somit dann nach bisheriger Regelung alleine einen Untersuchungsausschluss erzwingen. Die AfD-Fraktion hat schon angekündigt, etwa einen zur Corona-Pandemie anzupeilen.
Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen hatten ihren Vorstoß mit dem Argument begründet, Untersuchungsausschüsse dürften niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. (Quelle: dpa)















Feine Demokraten sind das. Machen sich das dann mal so, dass man sich nicht in die Karten sehen lassen kann. Die letzten 50 Jahre hat es ja gepasst. Was kommt danach? Wenn die Partei, die im Moment erstarkt, dann 30 Stimmen hat? Kommt dann einen andere Regelung? Einfach widerlich.
Ohne einen Funken Sympathie für die AfD zu haben fällt es mir schwer, für das Vorhaben der CDU, SPD und Grünen, Verständnis zu haben. Offensichtlich ist es mittlerweile Normalität in der deutschen Politik, einfach die sogenannte Verfassung nach Bedarf zu ändern. Seltsamerweise ist das größtenteils im Bezug auf die AfD an der Tagesordnung. Eigentlich kennt man so etwas aus totalitären Staaten, die genau von den oben genannten Parteien als undemokratisch verdammt werden.