MAINZ – Ein neues Gesetz soll in Rheinland-Pfalz besser vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) legt etwa Beschwerde- und Rechtswege fest, für den Fall, dass sich Menschen diskriminiert fühlen.
Auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz ist Bestandteil des Gesetzes. Das Ganze gilt zunächst für Behörden auf Landesebene, nicht für Kommunen.
Verhindert oder beseitigt werden soll Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Betroffenen wird eine längere Frist von einem Jahr eingeräumt, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Beispiel einer Schul-Klassenfahrt
Beschlossen wurde das Gesetz im Plenum mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Fraktionen von CDU und AfD lehnten es ab. «Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke», betonte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer. Das sei wichtig in einer Zeit, in der die Abwertung bestimmter Gruppen immer salonfähiger werde.
Familienministerin Katharina Binz (Grüne) sagte: «Diskriminierung darf nicht hingenommen werden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt – in Schulen, Behörden, Verwaltungen oder bei der Polizei.»


















