Brutaler Mord im Ehrenamt: Ex-THW-Helfer gesteht Tat an Frau aus Rheinland-Pfalz

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Der Angeklagte hat eingeräumt, die Frau mit einem Kabel erdrosselt zu haben. (Archivbild) Daniel Vogl/dpa

COBURG. Das Landgericht Coburg hat im Fall der getöteten 40-jährigen THW-Helferin aus Rheinland-Pfalz ein klares Urteil gesprochen: Der 38-jährige Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entscheidung, die eine vorzeitige Haftprüfung nach 15 Jahren ausschließt.

Das Urteil nach fünf Verhandlungstagen

Nach nur fünf Verhandlungstagen sah die Schwurgerichtskammer die Tat als erwiesen an: Der Mann hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, seine Kollegin mit einem Kabel erdrosselt und sich anschließend an der Leiche vergangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Mord unter Heimtücke und aus niederen Beweggründen angeklagt.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung – und sprach von einem besonders verwerflichen Verbrechen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte und zeigte Reue, doch das änderte nichts am harten Urteil.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander

Während die Anklagevertretung konsequent auf Mord plädiert hatte, forderte die Verteidigung lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Strafe von knapp elf Jahren. Das Gericht sah jedoch die Mordmerkmale erfüllt und ging über diesen Antrag weit hinaus.

Schock für die THW-Gemeinschaft

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Opfer und Täter waren Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) in Coburg, sie kannten sich aus dem Ehrenamt. Die Tat im Sommer 2024 hatte die gesamte Hilfsorganisation schwer getroffen.

Hintergrund: Besondere Schwere der Schuld

Mit der Feststellung der besonderen Schuldschwere ist eine Haftprüfung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Ob und wann eine Entlassung infrage kommt, hängt damit von einer späteren individuellen Prüfung ab – und liegt oft weit über der Mindestverbüßungsdauer.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil kann noch angefochten werden. Ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, blieb zunächst offen.

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