TRIER. Das Amtsgericht Trier hat einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Trier-Saarburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in Tateinheit mit Besitzverschaffen kinderpornographischer Inhalte sowie weiterer einschlägiger Tatbestände zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, zwischen den Jahren 2021 und 2023 über das Internet verschiedene sexuelle Bilder mit jugendlichen Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren getauscht zu haben. Dabei habe er zum Teil versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen und ihm intime Bilder und Videos zu übersenden. Hierzu habe er mehrfach auch den Mädchen jugendpornographische Bilder übersandt. Gegenüber den Mädchen habe er sich als 13-15-jähriges Mädchen ausgegeben. (Quelle: Amtsgericht Trier)