17-Jähriger aus RLP nach Grillparty erstochen: BGH verhandelt Fall neu

Nach einer nächtlichen Grillparty in der Pfalz stirbt ein Jugendlicher. Ein Gericht spricht den Angeklagten frei - nun wurde dieses Urteil aufgehoben.

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Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

KARLSRUHE/LANDAU. Der Fall eines 17-Jährigen, der 2023 nach einer Grillparty bei Weingarten (Kreis Germersheim) erstochen wurde, muss neu verhandelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), der damit ein Urteil des Landgerichts Landau von 2024 aufhob.

Der damalige Freispruch «hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand», wie der BGH mitteilte. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten Revision eingelegt. In der Nacht auf den 1. Juli 2023 hatte ein Mann den 17-Jährigen auf einem Feldweg mit einem Messerstich in die Brust getötet. Das Gericht in Landau sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem sogenannten entschuldigten Notwehrexzess gehandelt hatte und sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Totschlag vorgeworfen und fünf Jahre Gefängnis gefordert.

Der BGH entschied nun, die Beweiswürdigung des Landgerichts habe «nicht den rechtlichen Anforderungen» entsprochen. «Bereits der Umgang mit der Einlassung des Angeklagten ist rechtsfehlerhaft.» Die Beweiswürdigung sei auch lückenhaft, weil «wesentliche Beweisergebnisse nicht in den Blick genommen» worden seien, hieß es. Der Fall werde zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Gerichts zurückverwiesen. (Quelle: dpa)

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