TRIER/GEROLSTEIN. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 58-jährigen Mann aus Gerolstein erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 10. Februar 2025 bei einem Hausbesuch zwei Mitarbeiter einer Familienhilfeorganisation, die für das Jugendamt tätig waren, körperlich angegriffen zu haben. Dabei soll er einen der Mitarbeiter mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
Ablauf des Vorfalls: Angriff bei Kontrolle der Kindeswohlgefährdung
Nach den Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier ereignete sich der Vorfall wie folgt: Der Angeschuldigte befand sich am Tattag mit seiner Lebensgefährtin und drei minderjährigen Kindern in dem gemeinsam bewohnten Haus in Gerolstein. Die beiden Geschädigten, eine 57-jährige Mitarbeiterin und ein 54-jähriger Mitarbeiter der Familienhilfeorganisation, wollten im Auftrag des Jugendamtes einen angekündigten Hausbesuch durchführen, um Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Nachdem sie an der Haustür geklingelt hatten, soll der Angeschuldigte die Tür geöffnet, sich sofort auf die Mitarbeiter gestürzt und sie nacheinander gewaltsam zu Boden gerissen haben.
Schwere Verletzungen und Polizeieinsatz: Mann verschanzt sich im Haus
Der 54-jährige Mitarbeiter soll mit einem Messer angegriffen und dabei erhebliche Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben, darunter eine lebensgefährliche Stichverletzung im Halsbereich. Er musste in einer Klinik notoperiert und anschließend intensivmedizinisch behandelt werden. Die weibliche Mitarbeiterin erlitt eine Prellung im Kopfbereich. Trotz der schweren Verletzung des Mannes gelang es den Geschädigten zu flüchten. Der Angeschuldigte verschanzte sich daraufhin mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern im Haus. Er konnte erst nach einem mehrstündigen Polizeieinsatz durch das SEK festgenommen werden.
Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Vorwürfe: Anklage vor Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft Trier geht davon aus, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff auf den Mann mit Tötungsvorsatz handelte. Daher wurde Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte, der an einer psychischen Erkrankung leidet, bei der Tatbegehung vermindert schuldfähig war.
Die Anklage umfasst zudem zwei weitere Sachverhalte: Im Januar 2025 soll der Angeschuldigte eine Rechtsanwältin per E-Mail bedroht haben. Im November 2024 soll er bei einem Polizeieinsatz wegen einer Ruhestörung gewaltsamen Widerstand geleistet und Beamte beleidigt haben. Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Trier einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Anklage ist vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden.