Saarland: E-Scooter-Unfall mit zwei Toten (16 und 17) – Autofahrer vor Gericht

Zwei Jugendliche in Saarbrücken sterben, als ihr E-Scooter von einem Auto erfasst wird. Jetzt beginnt der Prozess gegen den PKW-Fahrer, der einen entscheidenden Fehler gemacht haben soll.

0
Vor dem Amtsgericht in Saarbrücken steht ein Autofahrer nach einem Unfall mit einem E-Scooter wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen vor Gericht. Foto: Oliver Dietze / dpa / Archiv

SAARBRÜCKEN. Knapp zwei Jahre nach dem Tod von zwei Jugendlichen bei der Kollision ihres E-Scooters mit einem Auto in Saarbrücken steht der beteiligte PKW-Fahrer vor Gericht. Am heutigen Montag (10.00 Uhr) muss sich der heute 46-jährige Deutsche wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten.

Bei dem Unfall Anfang Juni 2023 waren zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren tödlich verletzt worden. Der Junge und das Mädchen waren gegen Mitternacht zu zweit auf einem Elektroroller unterwegs, als sie an einer Kreuzung in der Saarbrücker Innenstadt mit dem Auto zusammenstießen.

Angeklagter offenbar zu schnell unterwegs

«Der E-Scooter soll trotz für ihn Rotlicht zeigender Lichtzeichenanlage in den Kreuzungsbereich eingefahren sein», teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte soll zu schnell gefahren sein.

Bei dem Prozess sollen unter anderem die Ergebnisse eines Unfallgutachtens vorgestellt werden. Ein Sachverständiger war nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Bislang ist kein weiterer Prozesstag terminiert, ein Urteil könnte demnach bereits am Montag fallen. Das Strafmaß für fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelGewalttat im Westerwald: Polizei sucht flüchtige Person – Ermittlungen aus Hochtouren
Nächster ArtikelAuch in der Region Trier zurück: So viele Biber leben in Rheinland-Pfalz

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.