Trier: Hitlergruß beim West-Wein-Fest? Angeklagter behauptet Erinnerungslücken

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Foto: Frank Rumpenhorst / dpa / Symbolbild

TRIER. Wie der Volksfreund berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Trier einen Strafbefehl für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gegen einen 35-Jährigen erlassen. Der Mann soll im vergangenen August beim West-Wein-Festival hinter der Europäischen Kunstakademie „Heil Hitler“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben.

Der 35-Jährige bestreitet die Vorwürfe und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Laut Volksfreund-Bericht erklärte er vor Gericht, aufgrund seines damaligen Alkoholkonsums nur noch fragmentarische Erinnerungen an den Abend zu haben.

Er habe beim Zuprosten mit einem ehemaligen Fußballkollegen mehrmals im Scherz „Heil Hitler“ gesagt, habe aber mit Sicherheit nicht den rechten Arm erhoben. Eine nationalsozialistische Gesinnung liege ihm fern. Seine Freundin stamme aus dem Ausland, er reise oft ins Ausland und spreche bei der Arbeit oft Englisch.

Der Staatsanwalt will den Strafbefehl allerdings nicht zurückziehen. Die behaupteten Erinnerungslücken seien unglaubhaft, zudem werde nicht die Gesinnung bestraft, sondern das Verwenden von NS-Symbolen.

Die geladenen Zeugen gaben an, den Hitlergruß nicht gesehen zu haben, bestätigten aber ein hochaggressives Verhalten des Angeklagten. Weitere Zeugen, darunter die Freundin eines Mannes, der bereits ausgesagt hat und die Genaueres wissen soll, sollen noch vernommen werden. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

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