Niedriglohnsektor in Rheinland-Pfalz schrumpft leicht – Einkommensschere bleibt jedoch bestehen

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Symbolbild; dpa

MAINZ. Die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Rheinland-Pfalz ist leicht gesunken. Laut dem Statistischen Landesamt in Bad Ems arbeiteten Ende April 2024 rund 301.000 Menschen für einen Stundenlohn unter 13,79 Euro – das sind 11.000 weniger als im Vorjahr. Der Anteil der Geringverdiener liegt nun bei 17,2 Prozent (2023: 18 Prozent). Dennoch bleibt Rheinland-Pfalz über dem Bundesdurchschnitt von 15,9 Prozent.

Mindestlohn-Arbeitsplätze gehen stark zurück

Auffällig ist der deutliche Rückgang der Mindestlohn-Jobs: Nur noch 64.000 Beschäftigte verdienten im April 2024 den gesetzlichen Mindestlohn – 51.000 weniger als im Vorjahr. Der Mindestlohn betrug damals 12,41 Euro, bevor er Anfang 2024 auf 12,82 Euro stieg.

Einkommensungleichheit bleibt unverändert

Trotz steigender Bruttolöhne bleibt die Einkommensschere zwischen Gering- und Besserverdienern konstant. Besserverdiener erhalten weiterhin 2,8-mal so viel wie Geringverdiener – ein Stundenlohn-Unterschied von mindestens 35,96 Euro.

  • Geringverdiener (unterstes Einkommenszehntel): maximal 12,78 Euro pro Stunde (+5,8 % im Vergleich zum Vorjahr).
  • Besserverdiener (oberstes Einkommenszehntel): Gehalt stieg um 5,1 Prozent.

Trotz positiver Entwicklungen im Niedriglohnsektor bleibt die Einkommensungleichheit in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Lohnentwicklung wird in den kommenden Jahren weiter im Fokus stehen.

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