NGG Trier: Azubis und Mini-Jobber sollten „Weihnachtsgeld-Check“ machen

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Foto: Jens Kalaene/dpa/Symbolbild

TRIER. Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte in Trier sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Jerome Frantz von der NGG Trier.

Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Jerome Frantz. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Frantz.

Konkret weist die NGG Trier auf Bäckereien in der Stadt hin: „Hier haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt bei einer Vollzeitkraft zwischen 250 und 550 Euro – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Jerome Frantz. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der Getränkeindustrie in Rheinland-Pfalz mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, sagt Frantz.

Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Jerome Frantz. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG Trier. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. (Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Trier)

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