SAARBRÜCKEN. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einer Regionalbahn muss sich ein mutmaßlicher Messerstecher vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen vor, am 11. Juni in der Bahn kurz vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken völlig unvermittelt und heimtückisch mit einem Küchenmesser mit 8,5 Zentimeter langer Klinge auf einen Fahrgast eingestochen zu haben.
Hierbei soll er den Tod des 21-jährigen Mannes, den er nicht kannte und der Musik hörte, billigend in Kauf genommen haben. Als der Verletzte floh und auf den Boden fiel, habe er ihn noch auf Knie und Kopf getreten. Der angegriffene Fahrgast überlebte schwer verletzt, war sieben Wochen arbeitsunfähig und litt unter Schlafstörungen. «Seine Mimik war sehr kalt», sagte der Geschädigte, der bis heute eine fünf Zentimeter lange Narbe mit Taubheitsgefühlen am Hals hat, beim Prozessauftakt. Gesprochen habe der Täter nicht. «Da war einfach nur Aggressivität.»
«Bin einfach durchgedreht»
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Zeugen. «Es tut mir furchtbar leid. Ich habe eine schlimme Zeit gehabt, bin einfach durchgedreht und hab dich angegriffen», sagte er.
Über seinen Verteidiger hatte der 32-Jährige, der in der Forensik untergebracht ist, schon zuvor die Tat eingeräumt. Allerdings habe er den Fahrgast nicht in den Hals, sondern in die Schulter treffen wollen. Entgegen früherer Aussagen habe er keine Stimmen gehört, noch einen inneren Drang gespürt, der ihn zu der Tat aufgefordert habe. Vielmehr sei eine «extrem problematisch verdichtete Lebenssituation» die Ursache dafür gewesen, dass er «explodiert» sei.
So habe der 32-Jährige noch keine Aufenthaltserlaubnis, sei nicht krankenversichert, habe bei Mutter und Schwester gewohnt, und seine Lebensgefährtin habe einen sexuellen Übergriff erlebt. Dies alles habe ihn sehr belastet. «Es war der Umstand, dass er nicht auf eigenen Füßen stehen konnte», erklärte der Verteidiger. Die Probleme hätten sich «so verdichtet, dass es ihm alles zu viel war.» Sein Mandant habe damals angenommen, wenn er in ein Gefängnis käme, hätte er seine Probleme «für absehbare Zeit vermeintlich gelöst», weil er in der Nähe zu seiner Familie sei, sich aber um nichts kümmern müsse.
Angeklagter fühlte sich verfolgt
Laut Anklage hat sich der Angeschuldigte in einer «herausgehobenen psychischen Belastungssituation befunden», die von mehreren teils längerfristigen schwierigen persönlichen Lebensumständen und -ereignissen herrührten. Daraus habe sich in den Wochen vor der Tat «ein großes Stimmungstief sowie eine enorme innere Anspannung» aufgebaut. Von dem Geschädigten und einem anderen Fahrgast, der ausgestiegen sei, habe er sich verfolgt gefühlt und gedacht, die beiden gehörten zusammen und wollten ihn bestehlen. Deshalb müsse er sich «ihrer entledigen».
Der Tatverdächtige soll nach früheren Ermittlungen zuvor nicht polizeilich in Erscheinung getreten sein. Er hatte sich drei Stunden nach der Tat auf der Dienststelle der Bundespolizei am Saarbrücker Hauptbahnhof selbst gestellt.
Der Geschädigte hatte am Tag nach der Tat seine Gesellenprüfung zum Hoch- und Tiefbauer absolvieren wollen. Wegen der Verletzung musste er seine Ausbildung verlängern und die Prüfung auf den Januar verschieben.
Der nächste Prozesstag ist für den 18. Dezember geplant. Dann könnte auch schon ein Urteil fallen. (Quelle: dpa)