Widerstand gegen Corona-Maßnahmen: Haftstrafe gegen Impfgegner verhängt

Eine Gruppe plante, sich den Maßnahmen in der Corona-Pandemie zu widersetzen - notfalls auch mit Waffen. Der Hauptangeklagte wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Die nun verurteilten Männer sollen sich zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen haben, um sich gegen Corona-Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

KOBLENZ. Wegen geplanten Widerstands gegen Corona-Maßnahmen während der Pandemie hat das Landgericht Koblenz drei Männer verurteilt.

Gegen den 39 Jahre alten Hauptangeklagten verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft, unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie der Bildung einer bewaffneten Gruppe.

Die zwei anderen Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei Monaten sowie anderthalb Jahren. Die beiden müssen außerdem jeweils 1.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die drei Angeklagten zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen, der 39-Jährige sei der Rädelsführer gewesen. Ziel der Gruppe soll es gewesen sein, sich gegen staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie zur Wehr zu setzen – notfalls auch mit Waffengewalt. So sollen Waffen per 3D-Druck hergestellt worden sein, auch sollen paramilitärische Übungen stattgefunden haben.

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3 Kommentare

  1. Na wenn sie schlau sind gehen sie in Berufung.
    Gut schlau sind sie nicht, das muss man sagen.
    Aber andererseits bewegt sich die Argumentation der Staatsanwaltschaft auf dünnem Eis, zb müsste man erstmal testen ob die hergestellten Waffen überhaupt funktioniert hätten, wenn die Mündungsgeschwindigkeit einen bestimmten Wert nicht überschreitet zählen sie nicht als registrierungspflichtige Waffen usw.
    Mal zum Vergleich:
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1066810
    Das sind vergleichsweise sehr milde Strafen dafür dass sie versuchten, mehrere Menschen zu ermorden.

    • Paramilitärische Übungen sind im Übrigen auch nicht strafbar und die Absicht, Waffen herzustellen naja. Ich kann auch sagen, gebt mir eine Atombombe und ich werde die Welt aus den Angeln heben, das ist auch eine Absichtserklärung aber per se nicht strafbar.

    • @Peter: Das was Sie da zum Thema Definierung einer Waffe schreiben, ist absolut falsch. Wann etwas per Definition eine Waffe ist, hat mit der Mündungsgeschwindigkeit rein garnix zu tun.

      Auch werfen Sie da einiges durcheinander, was Registrierungspflicht angeht. Das WaffG (=Waffengesetz) unterscheidet ganz klar, welche Waffen registriert und/oder geführt und/oder besitzen darf, oder wer Waffen überhaupt herstellen darf. (Da ist übrigends die eigentliche Funktion nicht unbedingt ausschlaggebend).

      Das Thema ist sehr komplex, aber was Sie da schreiben, ist nonsens. Lesen Sie mal in Ruhe im WaffG nach (…was mit Sicherheit eine Weile dauern wird) und dann wissen Sie mehr.

      Mir Grüßen.

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