TRIER. Wie die Polizeiinspektion Trier mitteilt, ereignete sich am frühen Sonntagmorgen, 27.10.2024 gegen 02.10 Uhr, im Kreuzungsbereich „Am Deimelberg / Kreuzweg“ im Trierer Osten ein Verkehrsunfall, bei dem die 55-jährige Fahrerin eines Pedelecs leicht verletzt wurde.
Nach derzeitigem Stand hatte die Frau beim Abbiegen das Gleichgewicht verloren und war in der Folge ohne Fremdeinwirkung gestürzt. Sie erlitt Schürfwunden im Gesicht und wurde zur weiteren Abklärung in ein Trierer Krankenhaus verbracht. Zur Unfallursache ergaben sich vor Ort Hinweise darauf, dass die Frau womöglich unter Alkoholeinwirkung gestanden hatte.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,9 Promille. Der sie begleitende Ehemann, der ebenfalls mit einem Pedelec unterwegs war, war ebenso alkoholisiert. Bei ihm wurde ein Wert von knapp 1,8 Promille gemessen. Gegen beide Personen mussten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden. Die Analyse der entnommenen Blutproben wird letztlich Auskunft über die genaue Blutalkoholkonzentration liefern.
Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass auch für Radfahrer eine gesetzliche Grenze für den Alkoholisierungsgrad bei 1,6 Promille besteht. Diese Grenze der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ kann auch schon deutlich unter diesem Wert erreicht sein, wenn noch objektive Ausfallerscheinungen bei dem Betroffenen hinzukommen. Ebenso sind führerscheinrechtliche Konsequenzen, selbst bei der Nutzung eines Fahrrades, zu erwarten.