Vier Jahre und neun Monate Haft für Messerangriff in Regionalzug

In einem Zug zwischen Koblenz und Lahnstein wird ein junger Mann mit einem Messer schwer verletzt. Das Landgericht hat den Täter nun verurteilt - an einem besonderen Tag.

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Bei der Tat im April ist das Opfer schwer verletzt worden. Foto: Thomas Frey/dpa

KOBLENZ.Das Landgericht Koblenz hat einen 36-jährigen Mann wegen einer Messerattacke in einem Regionalzug zwischen Koblenz und Lahnstein zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Richter sah den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Urteil fiel am 21. Geburtstag des Opfers.

Weil der Angeklagte während der Tat vom Tötungsversuch zurückgetreten sei, werde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sagte der Richter. Das eigentliche Handlungsmotiv des Angeklagten sei nicht gewesen, den jungen Mann umbringen zu wollen. «Sondern er wollte die Kräfteverhältnisse wieder gerade rücken und dem Geschädigten einen Denkzettel verpassen.»

Tat im Regionalzug

Zu der Tat war es im April in einer Regionalbahn auf der Strecke zwischen Koblenz nach Lahnstein gekommen. Bereits am Bahnsteig habe der Angeklagte auf die Bundesrepublik und die SPD geschimpft, weil er ihnen die Schuld für einen nicht genehmigten Sprachkurs und nicht bewilligtes Arbeitslosengeld gegeben habe. Der 21-Jährige soll ihn dann im Zug dazu aufgefordert haben, ruhig zu bleiben. Im Laufe der Auseinandersetzung habe er auch ein Pfefferspray eingesetzt. Der 36 Jahre alte Mann mit sudanesischer Staatsangehörigkeit zog laut Anklage ein etwa 20 Zentimeter großes Filetier-Messer und stach damit auf den mittlerweile 21-Jährigen ein.

Ein Bahnbediensteter steht nach Säuberungsarbeiten in einem Zug am Bahnhof in Niederlahnstein an einem Mülleimer. In einer Regionalbahn hat es einen Messerangriff auf einen Fahrgast gegeben, der schwer verletzt wurde. Foto: dpa

Gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Mit dem Urteil folgte der Richter weitgehend dem Plädoyer des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft schätzte die Tat hingegen anders ein. Der Angeklagte habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Selbst als das Opfer nach seinem Leben gebettelt habe, habe er seine Tat fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Die Tat zeuge von «roher Brutalität und Erbarmungslosigkeit», wie in der Videoaufzeichnung zu sehen sei. Die Nebenklage forderte zudem 35.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. «Dass dieser überhaupt noch am Leben ist, ist ein glücklicher Zufall», sagte sein Anwalt.

Die Verteidigung hingegen schätzte die Tat nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung ein. «Er hat nach der letzten Tathandlung freiwillig nicht weiter zugestochen», sagte der Anwalt im Plädoyer. Er forderte daher vier Jahre und sechs Monate sowie eine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt mit psychiatrischer Betreuung.

Opfer sieht Urteil als Skandal

Die Nebenklage war von dem Urteil enttäuscht. «Das Einzige, was ich dazu sagen kann: Dass das ein Skandal ist», sagte das Opfer nach dem Prozess in Anwesenheit seines Verteidigers. Der 21-Jährige kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Das Urteil fiel ausgerechnet am 21. Geburtstag des Mannes. Wie sich das anfühlt? «Kann ich gerade nicht beschreiben, es sind gerade zu viele Gefühle. Ich muss die auch erst mal einsortieren und verarbeiten», sagte er. «Unbeschreibliches Gefühl.»

Er habe immer noch körperliche Schäden, sei wegen einer Verletzung am Bein noch in Behandlung. Hinzu komme die psychische Belastung «Ich hab manchmal wirklich Nächte, wo ich sein Gesicht vor meinen Augen habe», sagte er. «Dass es sich wie ein Flashback abspielt, dass er auf mich einsticht.»

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5 Kommentare

  1. Wieder einmal Kuscheljustiz

    Oh er stach freiwillig nicht weiter auf ihn ein, na wenn das so ist, warum nicht gleich Freispruch?
    Keine Entschädigung für das Opfer, dass mit unvorstellbaren Schmerzen und psychischen Folgen zu kämpfen hat.

    Eine lebenslange monatliche Zahlung von. 500€ wäre das mindeste. 1 Als Wiedergutmachung. 2 Als regelmäßige Erinnerung an den Täter was für ein *Piep* er doch ist.

    Lächerlich was hier abgeht.

  2. Nun ja…
    Zuerst die Klappe aufreißen…
    an den Richtigen geraten…
    mit Pfefferspray rum spritzen…
    ernsthaft verletzt werden…
    und dann noch jammern wenn es schlecht ausgeht , genau die sind mir die Richtigen.
    Selber schuld wenn man nicht in der Lage ist die Konsequenzen abzuschätzen!
    Er soll froh sein das es so glimpflich ausgegangen ist und das er lebt!

    • @Ein Bürger: Was sind Sie denn für einer???
      Gehen Sie doch gleich zum Messer-Jockel zum gemeinsamen kuscheln. Sie können sich ja gerne einen Platz mit ihm in der Zelle teilen und Händchen halten, damit der arme Messerstecher nicht so alleine ist.
      Denke, das wäre ein feiner Zug von Ihnen. …ist nur meine Meinung 😉 🙂

  3. Pfefferspray und eine 20 cm lange klinge mit der auf einen eingestochen wird sind 2 paar Schuhe.

    Sicherlich wäre es was ganz anderes hätten die 2 sich vernünftig geprügelt.

    Soll er noch dankbar sein ja?
    In welcher Welt Leben Sie denn bitte?
    Als Bürger hat man normalerweise ein vernünftiges Rechtsverständnis, Sie hingegen klingen eher nach einem Barbaren.

  4. Lieber „Ein Bürger“,
    solche dummen und unqualifizierten Kommentare spart man sich besser.
    Wenn man da hier von glimpflich spricht und dann den Täter zum Opfer macht,
    kann man meines Erachtens nicht ganz richtig im Oberstübchen sein.

    Vielleicht sollten sich überlegen, ob Sie sich nicht mit dem sudanesichen Selbstjustizler in
    die Psychiatrie begeben. Da passen Sie auf jeden Fall hin. Hoffe nur, dass er auch Ihnen so ein hieb- und stichfestes Erlebnis bietet.

    Herzlichst

    Ihr Graf Zahl

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